Glauber: Private Altersvorsorge für Jedermann kann kommen
Bundestag folgt Initiative aus Bayern und Sachsen
Pressemitteilung Nr. 30/26
Eine Initiative aus Bayern und Sachsen zur Verbesserung der privaten Altersvorsorge hat Gehör gefunden: Der Bundestag hat heute beschlossen, dass es künftig ein einheitliches Altersvorsorge-Produkt mit staatlicher Förderung geben soll, das von einem öffentlichen Träger angeboten und verwaltet wird. Die Details muss die Bundesregierung noch regeln. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu in München: "Wir brauchen eine verlässliche private Altersvorsorge für Jedermann. Bayern hat diese Forderung gemeinsam mit Sachsen in den Bundesrat eingebracht. Jetzt hat auch der Bundestag den Weg frei gemacht für einen einheitlichen Standarddepot-Vertrag zu minimalen Kosten. Diese Entscheidung wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung geben im unübersichtlichen Dschungel der Anlageprodukte. Vertrauen spielt bei Anlage-Entscheidungen eine zentrale Rolle. Nur auf dieser Basis kann eine gute private Altersabsicherung tatsächlich gelingen. Nun ist der Bund gefordert, ein solches Produkt schnellstmöglich auf den Weg zu bringen."
Der Bundestag hat heute beschlossen, den Gesetzentwurf zur Reform der sogenannten Riester-Rente zu ergänzen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig Zugang zu einem einheitlichen und leicht verständlichen Standardprodukt bekommen, das von einer vertrauenswürdigen Stelle angeboten wird. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte nur den Rahmen für vielfältige Produkte bei einer Vielzahl von privaten Anbietern wie Banken, Versicherungen oder Investmentfonds setzen wollen. Die Verbraucherschutzministerien aus Bayern und Sachsen warnten davor, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher sich in diesem Markt nicht zurechtfinden werden und im Zweifel bei den herkömmlichen Altersvorsorgeprodukten mit hohen Kosten und geringer Rendite bleiben. Die beiden Länder haben daher mit einem gemeinsamen Antrag im Bundesrat den Bundestag gebeten, die Einführung eines einheitlichen Standardprodukts zu prüfen. Der Bundesrat hatte diesen Antrag mit Beschluss vom 30. Januar angenommen. Auch Verbraucherschützer hatten dies gefordert.
Die Öffnung der staatlich geförderten Altersvorsorge für Anlagen ohne vollständigen Kapitalschutz wie beispielsweise ETFs ist wichtig, damit es im Rentenalter auch tatsächlich zu Auszahlungen kommt und die Investitionen nicht von der Inflation und hohen Verwaltungskosten sowie Sicherheitsgarantien aufgezehrt werden Damit gleichzeitig das Risiko überschaubar und kalkulierbar bleibt, ist es Voraussetzung, dass die Produkte von einer vertrauenswürdigen Stelle angeboten und verwaltet werden. Auch hat eine Bündelung der Investitionen bei einem Standardprodukt den Vorteil, dass sich Risiken am Markt besser ausgleichen lassen.
