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Glauber: 100. "Blühender Betrieb" ausgezeichnet

Blühpakt Bayern ist eine Erfolgsgeschichte

Pressemitteilung Nr. 36/24

Datum: 20.03.2024
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber mit den Vertretern der ausgezeichneten Betriebe und Einrichtungen.

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber mit den Vertretern der ausgezeichneten Betriebe und Einrichtungen.

Heute wurde der 100. "Blühende Betrieb" in Bayern ausgezeichnet. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Übergabe der Urkunden in München: "Der Blühpakt Bayern ist eine große Erfolgsgeschichte. Der Blühpakt Bayern ist inzwischen eine bayernweit anerkannte Marke für den Schutz und die Wiederansiedelung heimischer Insekten. Die Auszeichnung als 'Blühender Betrieb' ist sichtbares Zeichen für den Erfolg der wertvollen Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Umweltschutz in Bayern. Für den 'Blühenden Betrieb' feiern wir ein ganz besonderes Jubiläum: Der 100. Betrieb erhält seine Auszeichnung. Mit unserem Blühpakt wollen wir Bayern zum Blühen bringen. Gemeinsam mit unseren Partnern haben wir schon viel erreicht: Wir sind unserem Ziel für ein blühendes Netzwerk in ganz Bayern einen großen Schritt nähergekommen. Gleichzeitig wollen wir zum Mitmachen aufrufen: Jeder Beitrag für mehr Artenschutz zählt." Insgesamt haben heute 11 bayerische Betriebe und Institutionen die staatliche Auszeichnung "Blühender Betrieb" erhalten.

 

An folgende Betriebe und Institutionen wurden im Rahmen der Veranstaltung die Auszeichnungen überreicht:

 

  • Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Lkr. Rosenheim
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Tirschenreuth-Weiden, Standort Tirschenreuth mit Landwirtschaftsschule, Lkr. Tirschenreuth
  • GartenKultur Gerd Kainz, Lkr. Lindau
  • HiPP GmbH & Co. Vertrieb KG, Lkr. Pfaffenhofen an der Ilm
  • IRS Systementwicklung GmbH, Standorte Brennberg und Wörth a. d. Donau-Wiesent, Lkr. Regensburg
  • Landratsamt Regen
  • Minderleinsmühle GmbH Co. KG, Lkr. Erlangen-Höchstädt
  • Robl ZeitLandschaften, Lkr. Cham
  • Steuerkanzlei Dipl.-Kfm. Rainer Muck, Lkr. Neustadt an der Aisch - Bad Windsheim
  • Steuerberater Rödl, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.
  • Stream Engineering, Stadt Schwabach

 

Die "Blühenden Betriebe" müssen bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise eine naturnahe Gestaltung ihrer Außenanlagen mit heimischen, insektenfreundlichen Stauden, Hecken oder Blumenwiesen. Ziel dieser Maßnahmen ist die Schaffung artenreicher Lebensräume für Pflanzen und Insekten.

 

Informationen zu den einzelnen "Blühenden Betrieben" sowie weitere Informationen sind verfügbar unter www.bluehpakt.bayern.de.

 

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