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Glauber: Bessere Absicherung bei Vorauszahlungen

Bayern bei Verbraucherschutzministerkonferenz erfolgreich

Pressemitteilung Nr. 70/26

Datum: 19.06.2026

Bayern hat sich bei der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Potsdam erfolgreich dafür eingesetzt, Verbraucherinnen und Verbraucher bei Vorauszahlungen im Rahmen von Kauf- und Werklieferungsverträgen besser abzusichern. Dazu betonte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute in München: "Verbraucherinnen und Verbraucher, die im Rahmen von Kauf- und Werklieferungsverträgen hohe An- oder Vorauszahlungen leisten, sind für den Insolvenzfall ihrer Vertragspartner schlecht abgesichert. Das muss geändert werden. Denn mit der Vorauszahlung erbringen die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Form der Sicherheit und Vorfinanzierung gegenüber dem Unternehmen, ohne dass ihnen von den Unternehmen ihrerseits Sicherheiten angeboten werden. Auch besteht keine Möglichkeit, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu prüfen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vom Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner befreit werden. Das wird vor dem Hintergrund zunehmender Insolvenzen immer wichtiger. Die Länder sind sich einig: Der Bund ist gefordert, Möglichkeiten zur besseren Absicherung geleisteter Anzahlungen zu prüfen und umzusetzen."

 

Die bessere Absicherung soll für die Fälle gelten, in denen im Rahmen von Kauf- und Werklieferungsverträgen Anzahlungen oberhalb einer Bagatellgrenze geleistet werden, wie beispielsweise regelmäßig beim Möbelkauf. Außerdem muss zwischen Anzahlung und vertraglich vereinbarter Lieferung der Ware ein erheblicher Zeitraum liegen. Als Möglichkeit dazu kommt vor allem eine Verpflichtung zur insolvenzfesten Absicherung von Kundengeldern durch Einzahlung auf ein Treuhandkonto in Betracht. Alternativ wäre auch eine Bürgschafts-, Versicherungs- oder Fondslösung zu prüfen.

 

Ausgangspunkt ist die rechtliche Konsequenz im Fall der Insolvenz eines Unternehmens. Im Insolvenzfall steht es im Ermessen des Insolvenzverwalters, ob der Vertrag noch erfüllt wird. Verbraucherinnen und Verbrauchern droht der Verlust ihrer Anzahlungen, die sie über die Geltendmachung im Insolvenzverfahren allenfalls teilweise zurückbekommen. Gerade in Fällen, in denen zwischen Anzahlung und Lieferung der Ware ein erheblicher Zeitraum vergeht, tragen Verbraucherinnen und Verbraucher für diesen Zeitraum das Insolvenzrisiko ihrer Vertragspartner. In Fällen, in denen eine hohe Anzahlung üblich ist, führt dies zu ungesicherten und nicht im Vorfeld prüfbaren finanziellen Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher.

 

Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts sind die Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um über 10 Prozent gestiegen.

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