Glauber: Unser Ziel ist und bleibt ein klimaneutrales Bayern
Freistaat verschränkt Klimaziele mit dem Bund
Pressemitteilung Nr. 74/26
Bayern will seine Klimaziele mit dem Bund verschränken. Dazu soll das Bayerische Klimaschutzgesetz geändert werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte heute bei der 1. Lesung des Gesetzes im Bayerischen Landtag: "Unser Ziel ist und bleibt ein klimaneutrales Bayern. Wir wollen uns mit dem Bund verschränken: Bayern soll – wie der Bund – 2045 klimaneutral sein. Die Verschränkung erfolgt einfach und unbürokratisch durch eine dynamische Verweisung auf das Klimaschutzgesetz des Bundes. Damit stellen wir sicher, dass auch in Zukunft die Klimaziele für Bund und Bayern synchron sind. Wir machen das, weil der Klimaschutz zentral durch nationale und europäische Gesetze geprägt ist. Viele entscheidende Stellschrauben liegen auf Bundes- und EU-Ebene." Das neue Bayerische Klimaschutzgesetz unterstreicht die besonderen Anstrengungen des Freistaats beim Klimaschutz: Es wird angestrebt, bei den Treibhausgasemissionen je Einwohner den bundesdeutschen Durchschnittswert in jedem Zieljahr zu unterschreiten.
Flankiert wird das Klimaschutzgesetz durch das bayerische Klimaschutzprogramm. Dieses besteht seit 2014 und wird fortlaufend angepasst, weiterentwickelt und nachgeschärft. Das aktuelle Programm enthält erstmals auch längerfristige Pläne und Strategien. Mit über 50 Einzelmaßnahmen und vier zentralen Langfriststrategien ist Bayern gut aufgestellt. "Klimaschutz passiert nicht in Gesetzbüchern und Aktenschränken. Klimaschutz braucht konkrete Maßnahmen. Beim Ausstoß an Treibhausgasen je Einwohner haben wir gegenüber 1990 bereits eine Minderung von 39 Prozent erreicht. Wir sind deutlich besser als der Bund: 2024 lagen die Treibhausgas-Emissionen je Einwohner und Jahr in Bayern bei rund 6,1 Tonnen. Der Freistaat liegt damit deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von rund 7,8 Tonnen", betonte Glauber.
Um die Kommunen beim Klimaschutz zu unterstützen, setzt sich Bayern weiterhin für eine Beteiligung der Länder an der CO2-Bepreisung ein: So sollen die Länder mit mindestens 25 Prozent an den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung des Bundes beteiligt werden. Diese Einnahmen sollen dann an die Kommunen gehen, um Klimaschutzmaßnahmen vor Ort fördern zu können. Die Staatsregierung treibt zudem die Energiewende und den Netzausbau entschlossen voran.
