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Tierische Nebenprodukte: Definition, Verwendung und Beseitigung

Nahezu alle Materialien tierischen Ursprungs sind entweder für die Ernährung von Menschen vorgesehen (= Lebensmittel; Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Honig) oder tierische Nebenprodukte (TNP) und damit nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt (z. B. Fleischabfälle, Lebensmittelabfälle, Küchen- und Speiseabfälle, Tierkadaver, Schafwolle, Felle, spezifiziertes Risikomaterial, Gülle).

Der Umgang mit TNP ist von der Entstehung des Materials über die Behandlung und Verarbeitung bis zur Beseitigung in den Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011) EU-weit umfassend geregelt. Die Leitgedanken der Hygienevorschriften sind insbesondere: Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, Schutz der Umwelt, Schutz der Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette.

TNP bergen unterschiedliche Risiken hinsichtlich der Übertragung von Tierseuchen und Zoonosen und damit einer Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier. Sie werden daher in Abhängigkeit des Grads der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in 3 Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 (Material mit hohem Risiko; z. B. spezifiziertes Risikomaterial, Küchenabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln), Kategorie 2 (Material mit mittlerem Risiko; z. B. Tierkadaver, Gülle) und Kategorie 3 (Material mit geringem Risiko; z. B. Lebensmittelabfälle, Schafwolle, Felle).

Betriebe, die mit TNP umgehen, benötigen in der Regel eine behördliche Zulassung oder Registrierung und werden von der zuständigen Behörde regelmäßig und risikoorientiert überwacht. Eine Liste aller Betriebe in Deutschland finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (siehe externer Link am Seitenende). Der Umgang mit TNP umfasst insbesondere die Sammlung des Materials an der Anfallstelle, den Transport, die Lagerung, die Verarbeitung, die Verbrennung oder Mitverbrennung, die Verwendung als Brennstoff, die Herstellung von Tierfutter, die Umwandlung zu Biogas oder Kompost, die Herstellung organischer Düngemittel, die Handhabung, den Handel, den Vertrieb, die Verwendung und die Beseitigung.

TNP müssen stets getrennt von Lebensmitteln gehalten werden sowie eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein; der Transport von TNP muss in der Regel von einem Handelspapier begleitet sein, das die wesentlichen Angaben zur Herkunft, zur Art, zur Menge des Materials, zum Transporteur und zum Bestimmungsort enthält. Darüber hinaus müssen grundsätzlich Aufzeichnungen zum Warenverkehr und zu den jeweiligen Tätigkeiten geführt werden.

Je nach Kategorie des Materials stehen verschiedene Möglichkeiten offen.

  • Kategorie 1-Material muss in der Regel mit oder ohne Vorbehandlung verbrannt werden.
  • Kategorie 2-Material kann darüber hinaus teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen oder zur Herstellung von organischen Dünge- und Bodenverbesserungsmitteln verwendet werden.
  • Kategorie 3-Material kann wie Kategorie 1- oder 2-Material und zum Teil zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen oder Heimtierfuttermitteln verwendet werden.

In Einzelfällen können TNP auch für Forschungszwecke, besondere Fütterungszwecke oder andere Zwecke verwendet werden. Erst mit Abschluss des Verarbeitungsprozesses dürfen TNP in Verkehr gebracht und entsprechend des vorbestimmten Zwecks verwendet werden.

Weiterführende Informationen

  • Merkblatt und Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 TierNebG zur Abholung und Kremierung eines toten Equiden (PDF)

Externe Links

  • BMEL - Tierische Nebenprodukte
  • Biogasanlagen

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