Tierische Nebenprodukte: Definition, Verwendung und Beseitigung
Nahezu alle Materialien tierischen Ursprungs sind entweder für die Ernährung von Menschen vorgesehen (= Lebensmittel; Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Honig), oder tierische Nebenprodukte (TNP) und damit nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt (z. B. Fleischabfälle, Schafwolle, Felle, Lebensmittelabfälle, Tierkadaver, spezifiziertes Risikomaterial, Gülle, Küchen- und Speiseabfälle).
Der Umgang mit TNP ist von der Entstehung des Materials bis zur Beseitigung in den Hygienevorschriften für tierische Nebenprodukte (Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011) EU-weit umfassend geregelt. Die Leitgedanken der Hygienevorschriften sind insbesondere: Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier, Schutz der Umwelt, Schutz der Sicherheit der Lebensmittel- und Futtermittelkette.
TNP bergen unterschiedliche Risiken einerseits hinsichtlich der Übertragung von Tierseuchen und Zoonosen und damit einer Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier, und andererseits hinsichtlich einer Kontamination der Umwelt. TNP werden daher in Abhängigkeit des Gefahrenpotentials in 3 Kategorien eingeteilt: Kategorie 1 (gefährliche Stoffe; z. B. spezifiziertes Risikomaterial, Küchenabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln), Kategorie 2 (z. B. Tierkadaver, Gülle) und Kategorie 3 (wenig gefährliche Stoffe; z. B. Fleischabfälle, Schafwolle, Felle, Lebensmittelabfälle).
Alle Betriebe, die mit TNP umgehen, benötigen eine behördliche Zulassung oder Registrierung und werden von der zuständigen Behörde regelmäßig und risikoorientiert überwacht. Eine Liste aller Betriebe in Deutschland finden Sie am Seitenende. Der Umgang mit TNP umfasst die Sammlung des Materials an der Anfallstelle, den Transport, die Lagerung, die Verarbeitung, die Verbrennung oder Mitverbrennung, die Verwendung als Brennstoff, die Herstellung von Heimtierfutter, die Umwandlung zu Biogas oder Kompost, die Herstellung organischer Düngemittel, die Handhabung, den Handel, den Vertrieb, die Verwendung und die Beseitigung.
Auf jeder Stufe der Behandlung müssen TNP stets getrennt von Lebensmitteln gehalten werden sowie eindeutig gekennzeichnet und identifizierbar sein; jeder Transport von TNP muss von einem Handelspapier begleitet sein, das die wesentlichen Angaben zur Herkunft, zur Art, zur Menge des Materials, zum Transporteur und zum Bestimmungsort enthält. Darüber hinaus hat jeder Betrieb für TNP entsprechende Aufzeichnungen zum Warenverkehr und zu den jeweiligen Tätigkeiten zu führen; so wird die Rückverfolgbarkeit sichergestellt. Eine Einfärbung anfallender tierischer Nebenprodukte ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben; lediglich für die Kennzeichnung des spezifizierten Risikomaterials (Kategorie 1) im Zusammenhang mit der BSE-Bekämpfung ist blaue Farbe vorgesehen.
Je nach Kategorie des Materials stehen verschiedene Möglichkeiten offen.
- Kategorie 1-Material kann grundsätzlich nur verbrannt werden mit oder ohne Vorbehandlung.
- Kategorie 2-Material kann verbrannt, teilweise in Biogas- oder Kompostierungsanlagen oder zur Herstellung von organischen Düngemitteln verwendet werden.
- Kategorie 3-Material kann wie Kategorie 1- oder 2-Material und zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen oder Heimtierfuttermitteln verwendet werden.
In Einzelfällen können TNP auch für Forschungszwecke, besondere Fütterungszwecke oder andere Zwecke verwendet werden. Erst mit Abschluss des Verarbeitungsprozesses dürfen TNP in Verkehr gebracht und entsprechend des vorbestimmten Zwecks verwendet werden.
Weiterführende Informationen
- K3-Material
- Merkblatt und Antrag zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 4 Abs. 2 TierNebG zur Abholung und Kremierung eines toten Equiden (PDF)