InformationeN zur Lebensmittelkette
Die Informationen in Bezug auf die Lebensmittelkette müssen Folgendes umfassen:
- aktuelle Informationen zur Tiergesundheit des Betriebs oder der Region,
- den Gesundheitszustand der Tiere,
- Information zu Tierarzneimitteln sowie die sonstigen Behandlungen, die die Tiere innerhalb eines sicherheitserheblichen Zeitraums vor der Schlachtung erhalten haben
- das Auftreten von Krankheiten, die die Sicherheit des Fleisches beeinträchtigen können,
- die Ergebnisse der Analysen von Proben, die Tieren entnommen wurden
- Berichte über die Ergebnisse früherer Schlachttier- und Schlachtkörperuntersuchungen von Tieren aus demselben Herkunftsbetrieb
- Produktionsdaten, wenn dies das Auftreten einer Krankheit anzeigen könnte
- Name und Anschrift des privaten Tierarztes, den der Betreiber des Herkunftsbetriebs normalerweise hinzuzieht.
Weiterführende Informationen
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Anlage 7 (zu § 10 Absatz 2 Tier-LMHV) Informationen zur Lebensmittelsicherheit nach Anhang II Abschnitt III Nummer 1 in Verbindung mit Nummer 3 und 4 Buchstabe b Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für Tiere, die in einen Schlachthof verbracht wurden oder verbracht werden sollen
- Anlage 8 (zu § 12 Tier-LMHV) Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004
- Wesentliche Rechtsgrundlagen im Bereich Lebensmittelsicherheit

