Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung
Im Zusammenhang mit der Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung stellen wir hier das zugrunde liegende Gesetz sowie die Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Verfügung.
Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung vom 12. Juli 2017
Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Der Bayerische Landtag hat am 6. Juli 2017 in zweiter Lesung das Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärüberwachung und Lebensmittelüberwachung und damit die Schaffung der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beschlossen. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 18. Juli 2017 wurde die Behörde offiziell am 1. August 2017 gegründet.
Die Kontrollbehörde übernimmt ab 1. Januar 2018 die Zuständigkeit für Kontrolle und Vollzug für bestimmte komplexe Betriebe (z.B. große Schlachtbetriebe, Molkereien und Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, alle großen Geflügelbetriebe mit 40.000 und mehr Plätzen). Die neue Behörde übernimmt von allen Landkreisen und 11 kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die amtliche Überwachung dieser Großbetriebe. Die Fleischhygieneuntersuchung und Teile der Exportzertifizierung verbleiben bei den Kreisverwaltungsbehörden.
Die Behörde hat Anfang Oktober 2017 bereits die Standorte Kulmbach und Erding bezogen.
Zum Internetauftritt der neuen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen