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Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung

Im Zusammenhang mit der Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung stellen wir hier das zugrundeliegende Gesetz sowie die Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz zur Verfügung.

Verordnung über den gesundheitlichen Verbraucherschutz (Gesundheitlicher Verbraucherschutz Verordnung – GesVSV) vom 1. August 2017

Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung vom 12. Juli 2017

Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Der Bayerische Landtag hat am 6. Juli 2017 in zweiter Lesung das Gesetz zur Reform der staatlichen Veterinärüberwachung und Lebensmittelüberwachung und damit die Schaffung der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) beschlossen. Mit der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt am 18. Juli 2017 wurde die Behörde offiziell am 1. August 2017 gegründet.
Die KBLV übernimmt seit 1. Januar 2018 die Zuständigkeit für Kontrolle und Vollzug für bestimmte komplexe Betriebe (z.B. große Schlachtbetriebe, Molkereien und Sprossenerzeuger, große Hersteller von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder, alle großen Geflügelbetriebe mit 40.000 und mehr Plätzen).

Als neues Aufgabenspektrum übernimmt die KBLV auch Kontrollen und den Vollzug für große
Nutztierhaltungsbetriebe (Rinderhaltungsbetriebe seit dem 01.07.2020 und Schweinehaltungsbetriebe seit dem 01.12.2020).

Die KBLV übernimmt von allen Landkreisen und 11 kreisfreien Städten ohne eigenes Veterinäramt die Zuständigkeit für die amtliche Überwachung dieser Großbetriebe. Die Fleischhygieneuntersuchung und Teile der Exportzertifizierung verbleiben bei den Kreisverwaltungsbehörden.
Die Behörde hat Anfang Oktober 2017 bereits die Standorte Kulmbach und Erding bezogen, im Juni 2020 Buchloe bezogen. Weiter wird ein Standort im südlichen Nürnberger Raum in Zukunft installiert.

Zum Internetauftritt der neuen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

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