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Haushalts- und Gewerbeabfälle

Haushalts- und Gewerbeabfälle enthalten verschiedene Formen von Abfällen: Wertstoffe und Restabfall. Sowohl die Restabfälle aus den Haushalten als auch die „gewerblichen“ Restabfälle werden in der Regel einer energetischen Verwertung oder thermischen Behandlung zugeführt.

Wertstoffhaltige Abfälle aus Haushalten sind neben Elektroaltgeräten, Verpackungen und Gerätebatterien auch

  • Kunststoffe (Nicht-Verpackungen),
  • Alttextilien,
  • Flachglas
  • oder Autobatterien.

Die öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger in Bayern sammeln zudem weitere Abfälle, die verwertet werden können, wie z. B. :

  • CDs und DVDs,
  • Korken,
  • Reifen,
  • Wachs,
  • Tonerkartuschen und Tintenpatronen,
  • Schuhe,
  • PU-Schaumdosen,
  • Kabelreste,
  • Teppiche und Bodenbeläge,
  • Styropor und Verpackungschips,
  • Sperrmüll,
  • Federbetten,
  • Schaumstoff.

Grundsätzlich fallen aus dem Gewerbe die gleichen Wertstofffraktionen an, wie ausgehend von Haushalten.

Gewerbeabfälle zur Verwertung müssen allerdings nicht den entsorgungspflichtigen Körperschaften überlassen werden, daher werden diese nicht flächendeckend statistisch von den öffentlichen rechtlichen Entsorgungsträgern erfasst.
Wertstoffe aus Gewerbeabfällen werden aber ebenso wie die aus Haushalten verwertet.
Viele Unternehmen betreiben zur Sammlung ihrer Wertstoffe moderne Sammelstellen, die ähnliche Fraktionen sammeln wie die öffentlichen Wertstoffhöfe.

Im gewerblichen Bereich ist z.B. auch Schrott ein bedeutender Stoffstrom von Abfall zur Verwertung.

Aufbereitet und verwertet werden zudem Aschen aus der thermischen Behandlung von u.a. Restabfall aus Haushalten und Gewerbe. Hier lassen sich wertvolle Metalle wiedergewinnen.

Weitere Informationen zu den gesammelten und verwerteten Abfallfraktionen finden sich in der jährlichen Abfallbilanz (www.abfallbilanz.bayern.de).

 

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