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Abfallvermeidung

Die Abfallvermeidung hat als erste Stufe in der neuen fünfstufigen Abfallhierarchie einen hohen Stellenwert. Es gilt, Abfälle vorrangig zu vermeiden. Denn Abfälle, die nicht entstehen, brauchen später nicht entsorgt zu werden.

Maßnahmen zur Abfallvermeidung

Maßnahmen zur Abfallvermeidung erstrecken sich auf den industriellen, den kommunalen sowie den Bereich der öffentlichen Verwaltung und sind auch für das Verhalten von Bürgern von Bedeutung. Als abfallvermeidendes Handeln von einzelnen Bürgerinnen und Bürgern wird z. B. die Verwendung von Mehrweggebinden bei Getränken und die Verwendung von Nachfüllpacks (weniger Abfall, da die Nachfüllpacks meistens wenig Gewicht haben) oder der sparsame Einsatz von Einmal-Artikeln empfohlen. Auch Maßnahmen der Bürgerin/ des Bürgers, gebrauchte Gegenstände zu erwerben, z. B. in Gebrauchtteilbörsen oder Second-Hand-Läden, dienen der Abfallvermeidung.

Abfallvermeidung in Industrie und Gewerbe

Ein großes Aktionsfeld bildet die Industrie, die z.B. durch Kreislaufführung in Produktionszyklen Abfälle in großem Stil vermeiden kann. Oft können im Rahmen von industriellen Prozessen Nebenprodukte wieder zu Ausgangsstoffen umgewandelt oder anderweitig verwendet werden. Durch die großen Durchsatzmengen können auch Prozessabwässer oft mit vertretbarem Aufwand gereinigt und wieder eingesetzt werden, so dass echte Kreislaufführungen möglich sind. Dieses Aktionsfeld kann auch als produktionsintegrierter Umweltschutz oder Integrierte Produktpolitik (IPP) bezeichnet werden.

Abfallvermeidung im kommunalen Bereich

Im kommunalen Bereich und im Bereich der öffentlichen Verwaltung eröffnen sich ebenfalls mannigfaltige Handlungsfelder für die Abfallvermeidung. Angefangen von

  • der Verwendung von Mehrweggeschirr auf Veranstaltungen,
  • dem Einsatz von Magerrasen statt Fettrasen auf öffentlichen Grünflächen,
  • dem Wiederbefüllen von Druckerkartuschen,
  • dem elektronischen Büro (Papiereinsparung),
  • dem Einbeziehen von Abfallvermeidungsaspekten in öffentliche Ausschreibungen,
  • und die Verleihung von Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel),
  • bis zum Einsatz recycelter Abbruchabfälle zum Neubau von Gebäuden, Straßen- oder Wegen

bieten sich vielfältige Möglichkeiten. Gerade im kommunalen Bereich sowie in der öffentlichen Verwaltung kann Abfallvermeidung zu einer Verbesserung der laufenden sowie der Beschaffungskosten führen und ist daher finanziell besonders attraktiv.

Abfallvermeidungsprogramm

Hierzu hat die EU-Abfallrahmenrichtlinie (ARRL) 2008/98/EG klar Stellung bezogen:
In den Mitgliedstaaten der EU müssen Abfallvermeidungsprogramme aufgestellt werden.

In Deutschland ist gemäß Paragraf (§) 33 Kreislaufwirtschaftsgesetz ein Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder erstellt worden. In diesem werden Ziele und Maßnahmen der Abfallvermeidung im Hinblick auf ihre Zukunftstauglichkeit diskutiert und bewertet. Das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder soll aber nur einen groben Rahmen für die Aktivitäten der Länder und der Einzelakteure abstecken.
In Bayern wird unter anderem aus diesem Programm die Maßnahme 1 im kommunalen Bereich im Rahmen eines Forschungsprojekts umgesetzt.

Weiterführende Informationen

Leitfaden

  • Leitfaden zur Erstellung kommunaler Abfallvermeidungskonzepte
  • Leitfaden für die Vorbereitung zur Wiederverwendung

Links

  • Abfallvermeidungsprogramm des Bundes (BMUB)
  • Identsysteme und illegale Müllablagerung
  • Abfallvermeidung mit Wiederverwendung - "Ressourceneffizienz beginnt mit Abfallvermeidung"

Rechtssammlung im Abfallratgeber Bayern

  • Rechtsvorschriften

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