Bürger fragen, wir antworten
Zum Thema Hochwasser
- Welche Versicherung zahlt in welchem Fall?
- Sind in den Überschwemmungsgebieten angebaute Lebensmittel und Futtermittel noch genießbar?
- Gibt es Grenzwerte, die bei Innenraumluftmessungen als gesundheitliches Kriterium für Sanierungs- oder Abbruchentscheidungen herangezogen werden können?
- Welche Gefahren drohen durch Strom in feuchten Räumen?
- Darf ich im Hochwassergebiet Trinkwasser trinken?
- Kann ich Wasser aus dem Wasserhahn trinken, wenn im Keller die Wasserleitungen überschwemmt sind?
- Kann ich Lebensmittel, die infolge des Hochwassers verunreinigt sind, noch verwenden?
- Kann ich Gemüse aus meinem überschwemmten Garten essen?
- Mein Heizölkeller steht voll Wasser. Was ist zu tun?
- Was tun bei Öldämpfen und Ölschlämmen im Haus?
- Was tun mit ölverseuchten Hausabfällen?
- Müssen Lagerbehälter für Flüssigkeiten (z.B. Heizöl) in überschwemmten Gebieten überprüft werden?
- Welche Behälter eignen sich zur Lagerung von Heizöl in Überschwemmungsgebieten?
- Schaden Öldämpfe im Freien der Gesundheit?
- Was tun bei Ölrückständen in Garten und Feld?
- Wie entsorge ich belastetes Heu, Gras oder Treibholz?
- Wasser im Keller, obwohl Haus nicht überschwemmt?
- Darf man in Badeseen in den betroffenen Gebieten baden?
- Sind spezielle Impfungen im Hochwassergebiet notwendig?
- Ist nach dem Hochwasser eine Massenentwicklung von Mücken zu erwarten; was kann man dagegen tun?
- Wie kann ich mich gegen Naturgefahren versichern?
Zurück zur Übersichtsliste aller Fragen
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefonnummer 089 122220.