Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz aus dem Bereich Abfallwirtschaft
Gesetzliche Grundlage
Art. 27a Öffentliche Bekanntmachung im Internet
(1) 1Ist durch Rechtsvorschrift eine öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachung angeordnet, soll die Behörde deren Inhalt zusätzlich im Internet veröffentlichen. 2Dies wird dadurch bewirkt, dass der Inhalt der Bekanntmachung auf einer Internetseite der Behörde oder ihres Verwaltungsträgers zugänglich gemacht wird. 3Bezieht sich die Bekanntmachung auf zur Einsicht auszulegende Unterlagen, sollen auch diese über das Internet zugänglich gemacht werden. 4Soweit durch Rechtsvorschrift nichts anderes geregelt ist, ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.
(2) In der öffentlichen oder ortsüblichen Bekanntmachung ist die Internetseite anzugeben.
Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplans Bayern
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz schreibt den Abfallwirtschaftsplan Bayern gemäß §§ 30 ff des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012, BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.03.2023 (BGBl. I S. 56) und Artikel 11 des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes (BayAbfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. August 1996 (GVBl. S. 396, 449, BayRS 2129-2-1-U), zuletzt geändert durch § 2 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286), fort.
Für den Abfallwirtschaftsplan wurde gemäß § 35 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Im Rahmen dieser SUP wurde der Umweltbericht nach § 40 UVPG erstellt. Im Umweltbericht werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen des Plans sowie der Alternativen ermittelt, beschrieben und bewertet. Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans und der Umweltbericht werden hiermit zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 42 UVPG bekanntgemacht.
Der Öffentlichkeit wird gemäß § 42 UVPG vom 20. März bis zum 20. April 2026 Gelegenheit gegeben, den Umweltbericht gemeinsam mit dem Entwurf des Abfallwirtschaftsplans einzusehen.
Der Abfallwirtschaftsplan sowie der Umweltbericht stehen nachfolgend zum Herunterladen bereit.
Darüber hinaus können die Unterlagen auch im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, Zimmer 2003 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, bis zum 21. Mai 2026 per E-Mail an awp-bayern@ramboll.com oder schriftlich per Post an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Abteilung 7, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München oder mündlich zur Niederschrift eine Stellungnahme abzugeben.
Zur Abgabe der Stellungnahme kann das vorbereitete Rückmeldeformblatt genutzt werden.
Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit werden von der zuständigen Behörde bei der Entscheidung über die Annahme des Plans angemessen berücksichtigt. Die Annahme des Plans durch die Bayerische Staatsregierung wird zu gegebener Zeit wiederum öffentlich bekannt gemacht (Bayerischer Staatsanzeiger) und der Plan auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz eingestellt werden.
Bescheide
- Recycling Dual GmbH
Genehmigung gem. § 18 Abs. 1 Verpackungsgesetz (PDF) - RK Recycling Kontor GmbH & Co. KG
Genehmigung gem. § 18 Abs. 1 Verpackungsgesetz - PreZero Dual GmbH
Genehmigung gem. § 18 Abs. 1 Verpackungsgesetz - RKD Recycling Kontor Dual GmbH & Co. KG
Widerruf der Feststellung vom 13. Dezember 2011 (Az. 82c-U8705.4-2011/32-15) gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 Verpackungsgesetz (VerpackG) - Europäische LizenzierungsSysteme GmbH
Widerruf der Systemfeststellung gemäß § 6 Abs. 6 Satz 4 i.V.m. § 6 Abs. 5 Verpackungsverordnung (VerpackV) - Noventiz Dual GmbH
Antrag auf Feststellung eines Systems nach § 6 Abs. 3 Verpackungsverordnung
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Belland Vision GmbH
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Interseroh Dienstleistungs GmbH
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Landbell AG für Rückhol-Systeme
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Reclay Systems GmbH
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Veolia Umweltservice Dual GmbH
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF) - Zentek GmbH & Co KG
Festsetzung der Sicherheitsleistung gem. § 18 Abs. 4 Verpackungsgesetz (PDF)
