Lärmschutz – Anwendungsbeispiele
Lärmprobleme bei Luftwärmepumpen
Der Einsatz von Luftwärmepumpen im privaten Bereich und insbesondere in Wohngebieten hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Für diese Anlagen erfolgt in der Regel keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder Abnahme.
Da diese Geräte oftmals einen tieffrequenten Schall emittieren, der von Außenbauteilen eines Gebäudes weniger stark gedämmt werden kann als die übrigen Frequenzen, muss der Standort der Geräte bei der Aufstellung genau betrachtet werden.
Aktuelle Informationen dazu finden sich auf der Webseite des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) und weiterführend im Flyer „Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen - Für eine ruhige Nachbarschaft“ (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG)
Der bayerische Ministerrat hat am 26.10.2010 den Entwurf eines Gesetzes der Staatsregierung über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) gebilligt. Der Gesetzentwurf wurde anschließend den betroffenen Verbänden zur Anhörung übermittelt. Die Verbände hatten Gelegenheit, bis zum 30.11.2010 Stellung zu nehmen.
Am 01.08.2011 ist das bayerische Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen (KJG) vom 20.07.2011 (GVBl S. 304) in Kraft getreten.
Kinderlärm soll kein Grund für Nachbarschaftsklagen gegen Kindergärten und Spielplätze sein.
Bayern will Familien mit Kindern stärker unterstützen und mehr Möglichkeiten für Jugendspieleinrichtungen schaffen. Kinderlärm ist keine Belastung. Er gehört insbesondere in Wohngebieten zum sozialen Leben dazu. Dies soll auch die Rechtslage entsprechend widerspiegeln.
Das Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Nach dem Gesetz ist Kinderlärm grundsätzlich als sozial angemessen hinzunehmen. Nachbarn können nicht damit rechnen, dass der Freistaat aus Lärmschutzgründen gegen Kindereinrichtungen vorgeht.
Für Jugendspieleinrichtungen, wie zum Beispiel Bolzplätze oder Skate-Anlagen, schaffte Bayern als erstes Land Rechtssicherheit. Gerade in Großstädten braucht es Freiräume für junge Menschen. Mit dem KJG wird ein gerechter Ausgleich zwischen Jugendinteressen und Lärmschutz geschaffen. So sollen bei der Berechnung von Abständen zwischen einer Jugendspieleinrichtung zur Wohnbebauung die besonderen Regelungen für Ruhezeiten keine Anwendung finden. Die Betreiber müssen technisch und baulich zumutbare Schallschutzmaßnahmen ergreifen sowie eine bestimmungsgemäße Nutzung sicherstellen.
Weiterführende Informationen
Lutwärmepumpen
- Lärmprobleme bei Luftwärmepumpen
- Flyer: Lärmschutz bei Luft-Wärmepumpen - Für eine ruhige Nachbarschaft