EG-Umgebungslärmrichtlinie
In der Richtlinie ist ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgelegt, das schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindern, vermeiden oder mindern soll.
Zielsetzung der Richtlinie
Ziel der Richtlinie ist es, die Mitgliedstaaten in einem vorgegebenen Zeitrahmen
- zur Erfassung der Lärmbelastung durch Lärmkarten,
- zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten,
- zur Aufstellung von Aktionsplänen bei problematischen Lärmsituationen unter Mitwirkung der Öffentlichkeit
und - zur Information der EU-Kommission über die Ergebnisse der Kartierung und Aktionsplanung in ihrem Hoheitsgebiet.
Kartierungsumfang und wesentliche Termine
Sowohl bei der Erfassung der Lärmbelastung als auch bei der Aufstellung der Aktionspläne sieht die Richtlinie zunächst eine zweistufige Vorgehensweise (2007/2008 und 2012/2013) vor. Ab 2012 bzw. 2013 sind die Lärmkarten und Aktionspläne dann in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Kartierung / Aktionspläne für | Stufe 1: 30.06.2007 / 18.07.2008 | Stufe 2: 30.06.2012 / 18.07.2013 |
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Ballungsräume | > 250.000 Einwohner | > 100.000 Einwohner |
Hauptverkehrsstraßen | > 6 Mio. Kfz/a (16.400 Kfz/24 h) | > 3 Mio. Kfz/a (8.200 Kfz/24 h) |
Haupteisenbahnstrecken | > 60.000 Züge/a (164 Züge/24 h) | > 30.000 Züge/a (82 Züge/24 h) |
Großflughäfen | > 50.000 Bewegungen/a | > 50.000 Bewegungen/a |
Aktuelles
Die Ergebnisse der "Stufe 3" sind im Umweltatlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) veröffentlicht (siehe "Weiterführende Informationen am Seitenende: Lärmbelastungskataster Bayern).
Lärmkarten
Lärmkarten sind graphische und zahlenmäßige Darstellungen der Lärmbelastung in einem Gebiet. Sie sind getrennt für jede Lärmart, d.h. für Straßen-, Schienen- und Flugverkehr aufzustellen. In Ballungsräumen ist zusätzlich der Lärm zu kartieren, der von großen Industrieanlagen ausgeht (Anlagen, die in Anhang I der Richtlinie 96/61/EG, IVU-Richtlinie, aufgeführt sind).
Die Lärmindizes LDEN und LNight werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag, Abend und Nacht ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt.
Aktionspläne
Auf der Grundlage der Lärmkarten sind bei problematischen Lärmsituationen Aktionspläne zur Bekämpfung des Umgebungslärms mit Beteiligung der Öffentlichkeit aufzustellen. In den Aktionsplänen werden technische oder planerische Maßnahmen zur Verbesserung der Geräuschsituation festgelegt. Dabei sollen im Rahmen der vorhandenen rechtlichen Regelungen oder der verfügbaren Finanzierungsprogramme verschiedene kurz-, mittel- oder auch langfristig wirksame Maßnahmen kombiniert werden.
Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission
Jeder Mitgliedstaat muss eine Vielzahl von Informationen zu Lärmkarten und Aktionsplänen an die Kommission übermitteln. Diese sollen als Grundlage für die Ausgestaltung der weiteren Gemeinschaftspolitik dienen. In Anhang VI der EG- Umgebungslärmrichtlinie sind die erforderlichen Angaben zusammengestellt. Für die verschiedenen Isophonenbänder (Bänder gleicher Schallpegel) sind - getrennt für jede Lärmart - die Anzahl der Menschen, die Größe der Flächen und die Anzahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser anzugeben.
Die entsprechenden Daten von Bayern wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt - erstmals Ende 2007 - an das Umweltbundesamt übermittelt.