Zuständigkeiten bei Lärmproblemen
Ressortverantwortung Lärm in Bayern
Die Zuständigkeiten für den Lärmschutz sind in Bayern wie folgt verteilt:
- Bayerische Staatskanzlei
- Lärmschutz bei militärischem Betrieb
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Allgemeine Fragen zum Lärmschutz
- Lärmschutz bei Gewerbe - Nutzung von Geräten und Maschinen
- Schutz bei Sport- und Freizeitlärm
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
- Gesundheitsschutz bei Lärm
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Lärmschutz bei Gaststätten und Volksfesten
- Lärmschutzfragen bei Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie Landesentwicklung
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Lärmschutz bei Straßen- Flug- und Bahnverkehr
- Emissionen Verkehrsmittel
- Lärmschutz im Rahmen der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen
Fragen zu Lärmproblemen vor Ort
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine Liste mit den zuständigen Ansprechpartnern zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie bestimmte Lärmprobleme vor Ort haben und eine Lösung suchen (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende).