Inverkehrbringen von Kautabak, Tabak zum oralen Gebrauch und Nikotinbeuteln
Tabakfreie Nikotinbeutel (auch Nicotine Pouches oder Nicopods genannt) und Snus (tabakhaltige Beutel) drängen in großem Umfang auf den Markt, obwohl sie nicht verkauft werden dürfen. Das Bayerische Umwelt- und Verbraucherschutzministerium geht konsequent dagegen vor.
Der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher hat in Bayern höchste Priorität. Beim Verkauf von Nikotinprodukten sind strenge Kontrollen besonders wichtig. Nikotinkonsum ist gesundheitsschädlich und macht zudem schnell abhängig. Hier haben wir insbesondere Kinder und Jugendliche im Blick.
Ein wichtiger Hebel ist das entschiedene Vorgehen gegen den zunehmenden rechtswidrigen Verkauf von Nikotin- und Tabakbeuteln. Wir gehen konsequent gegen Snus und Pouches vor.
Unsere Kontrollbehörden in ganz Bayern haben dazu aktuell klare Hinweise für ein einheitliches und stringentes Vorgehen erhalten. Damit tragen die Behörden auch dazu bei, unnötigen Konsummüll zu reduzieren.
