Förderung von Reparaturinitiativen
Kaputt ist nicht gleich MÜLL - Zum Glück gibt es „Repair-Cafés“!
Das neue bayerische Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen
Denn außer den möglicherweise benötigten Ersatzteilen, helfen die Tüftlerinnen und Tüftler unentgeltlich und finanzieren sich hauptsächlich über (nicht kalkulierbare) Spenden und Zuschüsse.
Wichtig! Sonderfall für die Förderung im Jahr 2025
- Der Antrag für das Kalenderjahr 2025 muss bis zum 16. Dezember 2024 bei uns vorliegen.
- Für die folgenden Jahre muss der Antrag bis zum 01. Oktober bei uns eingetroffen sein.
Förderschwerpunkt „Nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen in Bayern“
Der Freistaat Bayern unterstützt nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie Repair-Cafés, die mit ihrem Einsatz und ihrer Hilfe zur Selbsthilfe aktiv zu Abfallvermeidung, Klimaschutz und zu nachhaltigem Konsum durch Verlängerung der Lebens- und Nutzungsdauer von Alltagsgegenständen und haushaltsüblichen Gebrauchsgegenständen beitragen.
Zielsetzung
Die Förderung soll dazu beitragen, örtliche Reparaturinitiativen in Bayern zu sichern und zu stärken und auch mit der Unterstützung von Neugründungen ein möglichst flächendeckendes Netz wohnortnaher Reparaturinitiativen dauerhaft zu etablieren. Sie ist damit ein weiterer Baustein für Ressourcenschutz, Klimaschutz und nachhaltiges Wirtschaften der Bürgerinnen und Bürger Bayerns.
Gegenstand
Gefördert werden Ausgaben von Reparaturinitiativen u.a. für:
- Werkstattausrüstung und -ausstattung, Ersatzbeschaffungen, persönliche Schutzausrüstung für Reparierende
- Aus- und Weiterbildung der in einer Reparaturinitiative Tätigen
- Hol- und Bringdienste und Vor-Ort-Unterstützung für immobile Rat- und Hilfesuchende
- Vor-Ort-Unterstützung zur Selbsthilfe an nicht transportablen haushaltsüblichen Geräten und Gebrauchsgegenständen
- Mietzins oder Nutzungsentgelte für die Werkstatträume
- Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar oder mittelbar bei der Reparaturtätigkeit oder der Hilfe zur Selbsthilfe entstehen
Antragsberechtigte Reparaturinitiativen
Antragsberechtigt sind private Initiativen (natürliche Personen), Vereine oder Verbände mit Sitz und Betrieb in Bayern sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger einer Reparaturinitiative. Ausgeschlossen sind Reparaturinitiativen, die bereits eine institutionelle Förderung erhalten.
Bewilligungsbehörde
Förderanträge sind beim StMUV (E-Mail: reparatur@stmuv.bayern.de) einzureichen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) mit einem jährlichen Zuschuss von bis zu 3.000 €. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen und förderfähigen Eingangs nach Vorhandensein der verfügbaren Haushaltsmittel bearbeitet.
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
E-Mail: reparatur@stmuv.bayern.de
Und so geht's: In wenigen Schritten zum Zuschuss
Schritt 1: Überprüfen der Ist-Situation, über Antragstellung entscheiden
Folgende Fragen können hierbei hilfreich sein: Benötigt unsere Reparaturinitiative finanzielle Unterstützung? Wofür setzen wir Fördergeld ein, wie viel Fördergeld könnten wir beantragen und wie viel brauchen wir tatsächlich? Welcher Eigenanteil ist von uns gefordert? Können wir den Eigenanteil von 10 % selbst finanzieren? Gibt es für unser Vorhaben alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die wir vorrangig nutzen müssen? Erfüllt unsere Reparaturinitiative die Fördervoraussetzungen?
Ergebnis: JA, unsere Reparaturinitiative möchte einen bayerischen Zuschuss für sich nutzen.
Schritt 2: Zuschuss beantragen (Antragsformular ausfüllen)
Dazu das Antragsformular herunterladen (für nicht Kommunale; für Kommunale). Beispielhaft ausgefüllte Musterformulare finden Sie am Ende der Seite unter "Weiterführende Informationen".
Der Antrag umfasst neben Angaben zum Antragsteller/Zuschussempfänger auch eine Aufstellung der vorgesehenen Ausgaben einschließlich Begründung für diese Ausgaben (zum Formular). Mit den beantragten Maßnahmen darf erst begonnen werden, wenn das StMUV über den Antrag entschieden hat. Ausnahmen sind auf Antrag möglich (siehe Schritt 3).
Öffnungszeit /Monat (mind. 10 Monate/a) |
Förderfähige* Ausgaben des Reparatur-Cafés |
Höhe Festbetrag | Eigenanteil |
---|---|---|---|
Ab 1 Tag, mind. 4 h | mind. 1.112 € | 1.000 € | mind. 112 € |
Ab 4 Tage, mind. 4 h | mind. 2.223 € | 2.000 € | mind. 223 € |
Ab 6 Tage, mind. 4 h | mind. 3.334 € | 3.000 € | mind. 334 € |
Schritt 3: Beantragen eines vorzeitigen Vorhabenbeginns
Wenn der Zuschuss für (bereits laufende) Versicherungen, Mieten oder Nutzungsentgelte verwendet werden soll, ist ein formloser schriftlicher Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn zu stellen (z.B.: „Hiermit beantragen wir den vorzeitigen….“).
Schritt 4: Warten bis zum Eintreffen einer Rückmeldung
Es dürfen bis zum Erhalt des Bescheids keine Ausgaben getätigt werden, für die der Zuschuss beantragt wurde. Sollten sich bei der Prüfung des Antrags durch die Servicestelle am StMUV Fragen ergeben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Schritt 5: Sie erhalten die Zustimmung zum Zuwendungsantrag und/oder die Einwilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn – Jetzt können Sie loslegen!
Bei der Einwilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn handeln Sie auf eigenes finanzielles Risiko. Mit der Bewilligung zum Zuwendungsantrag ist die Zusicherung einer Förderung erfolgt, vorbehaltlich des Nachweises der Verwendung. Bitte an die jährlichen Nachweispflichten (Tätigkeitsbericht, Rechnungen etc.) denken, siehe Schritt 7.
Schritt 6: Abrufen des Festbetragszuschuss nach Beschaffungen mit Verwendungsbestätigung
Die Überweisung des Zuschusses an die im Antrag angegebene Bankverbindung erfolgt nach Übermittlung der ausgefüllten Verwendungsbestätigung.
Schritt 7: Nachweise der Verwendung
Spätestens bis Ende März nach Ende des Bewilligungsjahres ist dem StMUV eine Zusammenstellung der zahlenmäßigen Nachweise und ein kurzer Sachbericht (Öffnungszeiten, Anzahl Reparaturen etc. pro Jahr) nachzuweisen.
Kontakt
Bei Unklarheiten können Sie gerne bei uns nachfragen, auch freuen wir uns über Ideen und Hinweise:
Mit E-Mail an reparatur@stmuv.bayern.de
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)
- Förderung von Reparaturinitativen - FAQs
- Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)
- Wiederverwendung und Abfallvermeidung
- Muster Antrag
- Muster vorgesehene Ausgaben (Anlage zum Antrag)
- Muster Verwendungsbestätigung
- Muster Realausgaben
- Kaputt ist nicht gleich Müll – Reparieren statt Wegwerfen | CO2-Klimareportage