Förderung von Reparaturinitiativen
Kaputt ist nicht gleich MÜLL - Zum Glück gibt es „Repair-Cafés“!
Das bayerische Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen
Aktuell
Neuigkeiten finden Sie künftig immer hier.
Derzeit wird an der Fortentwicklung des Programms gearbeitet.
In welcher Form die Förderung auch im Jahr 2027 und für Folgejahre fortgesetzt werden kann, steht aktuell noch nicht fest.
Gegenüber dem Förderjahr 2025 gibt es folgende Neuerungen:
- Reparaturinitiativen erhalten die beantragte Förderung ausbezahlt, nachdem der Förderbescheid rechtskräftig geworden ist. Sie müssen die Fördersumme nicht mehr vorstrecken.
- Eine Verwendungsbestätigung muss nur noch auf Aufforderung vorgelegt werden.
Der Freistaat Bayern unterstützt nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie Repair-Cafés, die Gebrauchsgegenstände reparieren und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Die Tüftlerinnen und Tüftler dieser Reparaturinitiativen helfen unentgeltlich und finanzieren sich hauptsächlich über (nicht kalkulierbare) Spenden und Zuschüsse. Nur für möglicherweise benötigte Ersatzteile müssen die Hilfesuchenden selbst aufkommen.
Reparaturinitiativen tragen aktiv zur Abfallvermeidung, zur Ressourcenschonung, zum Klimaschutz und zu nachhaltigerem Konsum durch Verlängerung der Nutzungsdauer verschiedenster Alltagsgegenstände bei.
Zielsetzung
Die Förderung soll dazu beitragen, örtliche Reparaturinitiativen in Bayern zu sichern und zu stärken. Auch Neugründungen sollen unterstützt werden. So soll ein möglichst flächendeckendes Netz wohnortnaher Reparaturinitiativen mit einem breiten Angebot an Hilfen zur Selbsthilfe bei Reparaturen dauerhaft etabliert werden.
Gegenstand
Gefördert werden Ausgaben von Reparaturinitiativen u.a. für:
- Werkstattausrüstung und -ausstattung, Ersatzbeschaffungen, persönliche Schutzausrüstung für Reparierende
- Aus- und Weiterbildung der in einer Reparaturinitiative Tätigen
- Hol- und Bringdienste und Vor-Ort-Unterstützung für immobile Rat- und Hilfesuchende
- Vor-Ort-Unterstützung zur Selbsthilfe an nicht transportablen haushaltsüblichen Geräten und Gebrauchsgegenständen
- Mietzins oder Nutzungsentgelte für die Werkstatträume
- Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar oder mittelbar bei der Reparaturtätigkeit oder der Hilfe zur Selbsthilfe entstehen
Antragsberechtigte Reparaturinitiativen
Antragsberechtigt sind private Initiativen (natürliche Personen), Vereine oder Verbände mit Sitz und Betriebsstätte in Bayern sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger einer nicht-gewerblichen Reparaturinitiative. Ausgeschlossen sind Reparaturinitiativen, die bereits eine institutionelle Förderung erhalten.
Art und Umfang der Förderung
Eine Förderung kann vorhabenbezogen (Projektförderung) als Zuschuss von bis zu 3.000 € gewährt werden. In jedem Jahr können Sie einen solchen Zuschuss für das Folgejahr neu beantragen. Anträge werden in der Reihenfolge ihres vollständigen und förderfähigen Eingangs bearbeitet.
Förderungen aus diesem Programm stellen freiwillige Leistungen dar und können nur insoweit bewilligt werden, wie dafür Haushaltsmittel verfügbar sind.
Fristen
Ihr Antrag auf eine Förderung im nächsten Jahr muss spätestens bis zum 1. Oktober des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein.
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
E-Mail: reparatur@stmuv.bayern.de
Und so geht's: In wenigen Schritten zum Zuschuss
Schritt 1: Überprüfen der Ist-Situation, über Antragstellung entscheiden
Folgende Fragen können hierbei hilfreich sein:
- Benötigt unsere Reparaturinitiative finanzielle Unterstützung?
- Wofür wollen wir Fördergeld einsetzen?
- Wie viel Fördergeld könnten wir beantragen und wie viel brauchen wir tatsächlich?
- Welcher Eigenanteil ist von uns gefordert?
- Können wir den Eigenanteil von 10 % selbst finanzieren?
- Gibt es für unser Vorhaben alternative Finanzierungsmöglichkeiten, die wir vorrangig nutzen müssen?
- Erfüllt unsere Reparaturinitiative die Fördervoraussetzungen?
[siehe "häufig gestellte Fragen (FAQs)"]
Ergebnis: JA, unsere Reparaturinitiative möchte einen bayerischen Zuschuss für sich nutzen.
Schritt 2: Zuschuss beantragen (Antragsformular ausfüllen)
Laden Sie dazu das Antragsformular (für nicht Kommunale; für Kommunale) sowie das Formular „Aufstellung der vorgesehenen Ausgaben“ herunter und füllen Sie sie aus. Beispielhaft ausgefüllte Musterformulare finden Sie am Ende der Seite unter "Weiterführende Informationen".
Reichen Sie Ihren Förderantrag (beide Formulare) per E-Mail beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ein: reparatur@stmuv.bayern.de.
Gestaffelt nach förderfähigen Ausgaben und monatlichen Öffnungszeiten können Sie folgende Zuschüsse als Festbetrag beantragen:
| Öffnungszeit /Monat (mind. 10 Monate/a) |
Förderfähige* Ausgaben des Reparatur-Cafés |
Höhe Festbetrag | Eigenanteil |
|---|---|---|---|
| Ab 1 Tag, mind. 4 h | mind. 1.112 € | 1.000 € | mind. 112 € |
| Ab 4 Tage, mind. 4 h | mind. 2.223 € | 2.000 € | mind. 223 € |
| Ab 6 Tage, mind. 4 h | mind. 3.334 € | 3.000 € | mind. 334 € |
Schritt 3: Beantragen eines vorzeitigen Vorhabenbeginns
Sie können formlos einen schriftlichen Antrag auf vorzeitigen Vorhabenbeginn stellen (z. B.: „Hiermit beantragen wir den vorzeitigen ...“), wenn Sie:
- einen Zuschuss für (bereits laufende) Versicherungen, Mieten oder Nutzungsentgelte beantragt haben oder
- etwas anschaffen wollen, bevor Ihr Förderbescheid bei Ihnen eingetroffen ist.
Schritt 4: Warten bis zum Eintreffen einer Rückmeldung
Bis Sie unseren Förderbescheid oder unsere Einwilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erhalten haben, dürfen Sie keine Ausgaben tätigen, für die Sie einen Zuschuss beantragt haben.
Sollten sich bei der Prüfung Ihres Antrags Fragen ergeben, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Schritt 5: Sie erhalten die Zustimmung zum Zuwendungsantrag und/oder die Einwilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn – Jetzt können Sie loslegen!
Selbst mit unserer Einwilligung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn handeln Sie auf eigenes finanzielles Risiko!
Erst durch den Bescheid wird ggf. eine Förderung bewilligt - vorbehaltlich einer späteren Prüfung der tatsächlichen Ausgaben, die zu einer vollständigen oder teilweisen Rückforderung der Förderung führen kann. Bitte bewahren Sie für eine eventuelle Prüfung die Nachweise (Rechnungen etc.) mindestens 5 Jahre lang auf. Im Falle einer Prüfung werden Sie rechtzeitig informiert.
Die Förderung wird auf das im Antrag angegebene Konto einer inländischen Bank überwiesen.
Wichtig
Benachrichtigen Sie uns bitte im Fall von Änderungen z. B. Ihrer Kontaktdaten, der Bankverbindung, der Öffnungszeiten oder auch der Verwendung des Zuschusses zeitnah schriftlich (siehe „Kontakt“).Sollten Sie mehr Geld erhalten als Ihnen zusteht, dann müssen Sie das zuviel erhaltene Geld zurückgeben.
Kontakt
Bei Unklarheiten können Sie gerne bei uns nachfragen. Wir freuen uns über Ideen und Hinweise:
Senden Sie dazu bitte eine E-Mail an reparatur@stmuv.bayern.de
Weiterführende Informationen
- Richtlinie zur Förderung nicht-gewerblicher Reparaturinitiativen (Förderrichtlinie Reparaturinitiativen – RepInFöR)
- Förderung von Reparaturinitativen - FAQs
- Wiederverwendung und Abfallvermeidung
- Muster Antrag
- Muster vorgesehene Ausgaben (Anlage zum Antrag)
- Kaputt ist nicht gleich Müll – Reparieren statt Wegwerfen | CO2-Klimareportage
