Wirtschaftlicher Verbraucherschutz und Verbraucherrechte
Sicher vor Abzocke und Übervorteilung!
Der wirtschaftliche Verbraucherschutz umfasst eine breit gefächerte Palette von Themen, die von alltäglichen Geschäften des Verbrauchers über seine Rechte als Fahr- und Fluggast bis hin zum Schutz der Vermögensanlagen reicht. Ziel ist, die Verbraucher und die heimische qualitäts- und dienstleistungsorientierte Wirtschaft noch besser zu schützen. Das Bayerische Verbraucherschutzministerium möchte den mündigen Verbraucher in die Lage versetzen, auf Augenhöhe mit der Wirtschaft am Geschäftsleben teilzunehmen.
Verbraucherrechte sind dabei eine zentrale Stütze des Verbraucherschutzes. Die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher sind so vielfältig wie der Verbraucherschutz selbst.
Geschichte und Überblick
Verbraucherschutzrecht knüpft an die bestehenden zivilrechtlichen Regelungen an. Für das deutsche Recht steht hier nach wie vor das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1900 im Mittelpunkt, das schon seit mehr als einem Jahrhundert die wesentlichen Spielregeln für ein faires Miteinander von Vertragsparteien aufstellt. Aber auch der gesundheitliche Verbraucherschutz kann auf eine lange Geschichte zurückblicken. So wurden bereits in der Frühzeit der menschlichen Zivilisation im Zuge der Entstehung von Lebensmittelbetrieben wie Bäckereien und Molkereien Qualitätsanforderungen für Lebensmittel aufgestellt (Codex Hammurabi aus dem 17. Jh. vor Chr.), nicht zu vergessen selbstverständlich auch das bayerische Reinheitsgebot für die Bierherstellung vom 23. April 1516 als die älteste, noch heute geltende Vorschrift des Lebensmittelrechts.
Selbstverständlich machten die zunehmende Massenproduktion, die Entwicklung neuer Produkte und Stoffe und vor allem auch neue Kommunikations- und Vertriebsformen - man denke nur an das Internet - eine Fortentwicklung der Gesetze notwendig. Auch wenn der Verbraucher durch die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen inzwischen schon sehr weitgehend geschützt ist, ist eine ständige Überprüfung und Anpassung des gesetzlichen Rahmens erforderlich. Da der wirtschaftlich-rechtliche Verbraucherschutz nahezu ausschließlich durch Bundesgesetz geregelt wird (sofern nicht die EU eine unmittelbare geltende Regelung trifft), erfolgt die Mitwirkung Bayerns an der Gesetzgebung einschließlich eigener bayerischer Gesetzesinitiativen zum Verbraucherschutz über den Bundesrat. Wichtige verbraucherschützende Regelungen enthalten insbesondere folgende Gesetze und Vorschriften, die unter www.gesetze-im-internet.de nachzulesen sind:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Preisangabenverordnung (PAngV)
- Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch
- Verbraucherinformationsgesetz
- Telekommunikationsgesetz
- Produktsicherheitsgesetz
- Chemikaliengesetz
- Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz
Schwerpunkte der Gesetzgebung
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium wirkt insbesondere über den Bundesrat an der Gesetzgebung mit. Auch nutzt Bayern die Verbraucherschutzministerkonferenz, um verbraucher- und rechtspolitische Anliegen voranzubringen.
Im Mittelpunkt standen dabei Gesetzesvorhaben unter anderem zur Stärkung der Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr, zum besseren Schutz der Verbraucher bei Immobiliendarlehen, zur Bekämpfung der unerlaubten Telefonwerbung und unseriöser Geschäftspraktiken, zum Anlegerschutz und zum Datenschutz. Mit den genannten Gesetzen wurden wichtige Verbraucherrechte verankert und gestärkt.
Hervorzuheben sind unter anderem:
- der verbesserte Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet und bei mobilfunkgestützten Diensten
- strengere Anforderungen für Inkassounternehmen
- die Stärkung der Rechte der Telefonkunden beim Anbieterwechsel und Umzug
- die Regulierung des sog. Grauen Kapitalmarktes.
Auch in Zukunft wird der Verbraucherschutz breiten Raum in der Gesetzgebung einnehmen. Bayern hat sich bereits intensiv an der Diskussion über die Neuregelung der Fluggastrechte und der Rechte bei Pauschalreisen auf europäischer Ebene beteiligt. Außerdem hält die digitale Welt weiterhin Herausforderungen für den Gesetzgeber bereit. Neben der dringend notwendigen Weiterentwicklung des Datenschutzrechts - derzeit wird über eine Datenschutz-Grundverordnung der EU verhandelt - werden auch die rechtlichen Bedingungen bei der Nutzung digitaler Inhalte (Apps, E-Books, Musikdownloads) in den Blick zu nehmen sein. Darüber hinaus bestehen Überlegungen, vor allem ältere Verbraucher besser vor unseriösen Verkaufsveranstaltungen, d.h. den sog. "Kaffeefahrten" zu schützen.
Schwerpunkt ist die Förderung und die Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes unter anderem in den Bereichen:
- Telekommunikation
- Internet, E-Commerce
- Finanzdienstleistungen
- Wettbewerb und Werbung
- Fahrgast- und Fluggastrechte, Reiseverkehr
- Energieversorgung
Durchsetzung von Verbraucherrechten
Im Bereich des stofflichen, technischen und gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist die Überwachung und Durchsetzung der jeweiligen Verbraucherschutzbestimmungen weitgehend Aufgabe der staatlichen Behörden (Lebensmittelüberwachung, Bayerische Gewerbeaufsicht), da es in diesen Bereichen um die Gesundheit der Verbraucher geht. Der Verbraucher muss sich auf die Sicherheit von Produkten und Lebensmitteln verlassen können. Anders verhält es sich dagegen beim wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Hier liegt mit Rücksicht auf die sog. Privatautonomie (d. h. die Eigenständigkeit und Entscheidungsfreiheit des Einzelnen in geschäftlichen Angelegenheiten) und wegen der Verpflichtung des Staates zur Neutralität die Durchsetzung der Verbraucherrechte vorrangig beim betroffenen Verbraucher selbst. Die effektive Rechtsdurchsetzung wird jedoch durch vielfältige Instrumente von staatlicher Seite unterstützt.
Der Staat kann zwar dem einzelnen Bürger keine individuelle Rechtsberatung gewähren oder gegen unlauter handelnde Unternehmen vorgehen. Jedoch fördert das Bayerische Verbraucherschutzministerium die Tätigkeit von Verbraucherverbänden, die nicht nur den Einzelnen in Rechtsangelegenheiten beraten, sondern auch im Interesse aller Verbraucher gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen, unseriöse Gewinnversprechen, unzulässige Lockvogelangebote, unerwünschte Telefonwerbung oder sonstige unlautere Geschäftspraktiken vorgehen.
Eine staatliche Aufsicht im wirtschaftlichen Verbraucherschutz besteht nur in vereinzelten Bereichen wie beispielsweise im Telekommunikationssektor, im Versicherungswesen, bei Finanzdienstleistungen oder bei der Preisüberwachung, wobei auch hier die Durchsetzung individueller Rechtsansprüche Sache des betroffenen Verbrauchers ist.
Ganz entscheidend ist, dass der Verbraucher seine Rechte kennt, um sie erfolgreich durchsetzen zu können. Daher hat Bayern mit dem Verbraucherportal VIS ein umfassendes Informationssystem geschaffen, das dem Verbraucher nahezu auf alle Fragen zu den Rechten von Verbrauchern eine Antwort gibt.
Außerdem können seit April 2012 Verbraucher aus Bayern bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus einem Online-Geschäft mit einem in Deutschland ansässigen Händler die Schlichtungsstelle beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl einschalten. Das Schlichtungsverfahren wird vom Freistaat Bayern finanziell gefördert und bietet eine rasche, kostenfreie und unbürokratische Möglichkeit, Probleme bei Internetbestellungen durch kompetente Juristen klären zu lassen. Näheres zur Online-Schlichtung bei Internetverträgen erfahren Sie im Verbraucherportal VIS.