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Technischer Gefahrenschutz in der Gewerbeaufsicht

Verbraucherschutz begegnet uns tagtäglich nicht nur beim Einkaufen von Produkten oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. In vielen anderen Situationen verlässt sich der Verbraucher ebenfalls auf die Sicherheit von Produkten oder Dienstleistungen, ohne dabei direkt Verbraucher zu sein – z. B. bei der Benutzung von Aufzügen, beim Aufenthalt an Tankstellen, beim Arztbesuch oder bei der Teilnahme am Straßenverkehr.

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz muss den Bürgern deshalb für möglichst viele Lebenssituationen eine hohe Sicherheit gewährleisten, wo sie als "unbeteiligte Dritte" in Mitleidenschaft gezogen werden könnten, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • sicherer Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Aufzüge, Tankstellen)
  • sicherer Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (z. B. Computertomographen, Gepäckdurchleuchtungseinrichtungen)
  • sicherer Betrieb von Medizinprodukten (z. B. Behandlungsbestecke, Reizstromgeräte)
  • Schutz vor Schäden durch Strahlung (z. B. Solarien)
  • sicherer Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen (z. B. Silvesterfeuerwerk)
  • sichere Beförderung gefährlicher Güter (z. B. Tanklastzüge)

Wichtigste Säule zum Schutz vor Gefahren für alle möglicherweise Betroffenen sind wirksame Kontrollen durch die Bayerische Gewerbeaufsicht.

Sie lässt beispielsweise bei risikoreichen Anlagen (z. B. Tankstellen) die Inbetriebnahme erst nach umfangreichen Prüfungen zu und überwacht den fortlaufenden Betrieb.

Sowohl technische als auch medizinische Röntgeneinrichtungen sowie Störstrahler stellen wegen der für den Menschen nicht direkt wahrnehmbaren Strahlung ein nicht zu unterschätzendes Gefährdungspotential dar. Aus diesem Grund dürfen diese Geräte nur unter Beteiligung der Bayerischen Gewerbeaufsicht in Betrieb genommen und fortlaufend betrieben werden. Institutionen wie ärztliche und zahnärztliche Stellen oder Sachverständige unterstützen die Bayerische Gewerbeaufsicht bei dieser Aufgabe.

Die Verwendung und der Betrieb von Medizinprodukten unterliegen ebenfalls der Überwachung durch die Bayerische Gewerbeaufsicht. Hygienische Behandlungsmaterialien und technisch einwandfreie Untersuchungsgeräte sichern u. a. die Gesundheit der Patienten.

Bei Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, wie z. B. Feuerwerksartikel und Airbags, spielt neben dem Verbraucherschutz auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung eine herausragende Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass solche Produkte sicher und ordnungsgemäß in den Handel gebracht werden und nur entsprechend qualifizierte Personen damit umgehen. Die Bayerische Gewerbeaufsicht kontrolliert daher, ob die erforderlichen Qualifikationen vorliegen, geeignete Läger vorhanden sind und der Umgang somit sachgerecht erfolgen kann.

Damit Sprengstoffe und alle anderen gefährlichen Güter auf der Straße und den anderen Verkehrswegen sicher transportiert werden, überwacht die Bayerische Gewerbeaufsicht in den Betrieben auch die Einhaltung der Transportvorschriften.

Weiterführendee Informationen

  • www.gewerbeaufsicht.bayern.de

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