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Fragen zum Thema Dosenpfand
Für welche Getränkeverpackungen wird ein Pfand erhoben?
Auf alle ökologisch nicht vorteilhaften Einwegverpackungen für die Getränke
- Bier (auch alkoholfreies Bier)
- Mineralwasser und sonstige trinkbaren Wässer
- Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure (z.B. Limonaden, Cola-Getränke, Brausen etc.)
Von der Pfandpflicht ausgenommen sind Kartonverpackungen (Block-, Giebel- und Zylinderpackung), Polyethylen-Schlauchbeutel und Folien-Standbeutel, da diese ökologisch vorteilhafte Verpackungen sind.
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