Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Dosenpfand
Welche Getränke unterliegen nicht der Pfandpflicht?
Die Pfandpflicht gilt nicht für folgende Getränke:
- Fruchtsäfte, Fruchtnektare, Gemüsesäfte, Gemüsenektare
- Wein, Sekt, Schaumwein
- Likör
- Spirituosen
- Milch (auch Joghurt- und Kefirgetränke)
- Diätetische Getränke, die ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden.
Zurück zur Übersichtsliste