Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Umweltpakt
Warum ein Umweltpakt mit der Wirtschaft?
Die Konferenz für Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro im Jahre 1992 hat mit der Verständigung auf das Leitbild der nachhaltigen Entwicklung einen Prozess eingeleitet, der mittlerweile die internationale und nationale Umweltpolitik prägt. Nachhaltigkeit fordert neue Formen der Entwicklung, die dauerhaft sowohl ökologisch, ökonomisch als auch sozial verträglich sind. Hierfür bedarf es neuer Instrumente im Verhältnis von Staat und gesellschaftlichen Gruppen das stärker als bisher vom Miteinander, von der Kooperation geprägt sein muss. Der Wirtschaft kommt hier eine zentrale Bedeutung zu. Mit dem Umweltpakt Bayern haben Bayerische Staatsregierung und bayerische Wirtschaft diese Vorgabe umgesetzt. Ziel des Umweltpakts ist ein verstärkter Umweltschutz auf der Grundlage von Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation. Staatsregierung und bayerische Wirtschaft haben im Umweltpakt ca. 60 gemeinsame Projekte zum Umweltschutz vereinbart, von der Ressourcenschonung bis zum Umweltmanagement und die Wirtschaft hat darüber hinaus eine Vielzahl von freiwilligen Maßnahmen zum Umweltschutz zugesagt. Ein Beispiel, das diese Grundsätze besonders deutlich macht, ist die Integrierte Produktpolitik (IPP), die eines der großen Themen des Umweltpakts darstellt. Am Beispiel des Automobils haben Staatsregierung und Wirtschaft gezeigt, wie die von einem Produkt ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen "von der Wiege bis zur Bahre" vermindert werden können. Zumeist entscheiden bereits Konzeption und Design maßgeblich über den Ressourcenverbrauch bei Produktion und viel entscheidender während der Nutzungsphase. Dieser komplexe Optimierungsprozess, der ökonomische und ökologische Aspekte verbindet, kann von der klassischen staatliche Umweltpolitik alleine nicht hinreichend geleistet werden. Nicht die Drohung des Gesetzes führt hier zum Ziel von Politik, Wirtschaft und Verbrauchern sind Kreativität, Weitsicht und Eigenverantwortung gefordert. Gesetze und Verordnungen bleiben jedoch unverzichtbar, wenn es darum geht, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Das Ordnungsrecht hat aber Grenzen. Zu viele Gesetze und Verordnungen überfordern nicht nur die Betriebe, sondern blockieren letztlich auch den Vollzug durch die Behörden. Ein Mehr an Umweltvorschriften bedeutet daher nicht automatisch ein Mehr an Umweltschutz.
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