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Fragen zum Thema Umweltpakt
Welche Signale setzt die Staatsregierung zugunsten von EMAS-Betrieben?
EMAS-registrierte Unternehmen halten nachgewiesenermaßen die einschlägigen Umweltvorschriften ein, verfügen über ein funktionierendes Umweltmanagementsystem und haben sich zu angemessenen kontinuierlichen Verbesserungen des betrieblichen Umweltschutzes verpflichtet. Daher können diesen Unternehmen Erleichterungen im Verwaltungsvollzug gewährt und mögliche unnötige Doppelbelastungen vermieden werden. Spürbare Erleichterungen wurden bislang u.a. im Immissionsschutzrecht, Wasserrecht und Abfallrecht geschaffen. EMAS-Betriebe werden z.B. bei Berichts- und Dokumentationspflichten und der Überwachung von Anlagen durch die Aufsichtsbehörden entlastet. Die Bayerische Staatsregierung hat im Umweltpakt Bayern zugesagt, EMAS-registrierte Unternehmen auch finanziell zu entlasten. In Umsetzung dieser Zusage wird in einer bundesweit einmaligen Initiative seit 01.09.2001 eine 30%ige Ermäßigung der Gebühren in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren gewährt. Die Bayer. Staatsregierung setzt damit ein deutliches Signal für EMAS und hat so seine europaweite Vorreiterrolle bei Maßnahmen der Verwaltungsvereinfachung weiter ausgebaut.
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