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Fragen zum Thema Umweltpakt
Wie geht es mit der Deregulierung weiter?
Zunächst sollte man die Begriffe klären: Erleichterungen im Verwaltungsvollzug (auch Substitution genannt) sind Maßnahmen mit dem Ziel, Betriebe in ihren Verpflichtungen gegenüber den Behörden zu entlasten. Davon zu unterscheiden sind Erleichterungen, die unmittelbar in die Gesetze aufgenommen werden, die sog. Deregulierung. Die umweltrechtlichen Vorschriften sind überwiegend bundesgesetzlich geregelt. Die Deregulierung ist also in erster Linie eine Aufgabe des Bundes. Hier geht es bisher nur sehr schleppend voran. Bayern hat im Zuge der Umsetzung von europäischen Umweltrechts-Richtlinien (UVP und IVU) im Bundesrat vergeblich eine Reihe von gesetzlichen Erleichterungen für EMAS-Betriebe beantragt. Der Bund hat diese Thematik auf die sog. EMAS-Privilegierungs-Verordnung verschoben. Die im derzeitungen Entwurf enthaltenen Privilegierungen bleiben allerdings weit hinter den Vorstellungen Bayerns zur Deregulierung zurück. Die Bayerische Staatsregierung nutzt konsequent ihre Mitwirkungsmöglichkeiten, vor allem im Bundesrat, um die dringend erforderlichen Privilegierungen für EMAS-Unternehmen durchzusetzen.
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