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Fragen zum Thema Dosenpfand
Was gilt für beschädigte Verpackungen?
Der Einzelhändler muss auch beschädigte Einweg-Getränkeverpackungen zurücknehmen und das Pfand auszahlen, wenn noch zu erkennen ist, dass der Händler diese bepfandete Verpackungsart im Sortiment hat und dass für das Gebinde ein Pfand bezahlt wurde (Kennzeichnung, Pfandlabel). Dies gilt auch, wenn der Rücknahmeautomat die Verpackung nicht erkennt. Dann muss die Rücknahme durch den Händler zur Not per Hand erfolgen.
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