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Das Bild zeigt 4 Mülltonnen

Informationen für Kommunen
⇒ Abfallwirtschaft

Klärschlamm

Klärschlammverwertung und -entsorgung

Mit der Planungshilfe zur Klärschlammentsorgung wird den Kommunen ein Werkzeug an die Hand gegeben, um die verschiedenen Behandlungsverfahren für Klärschlamm bis hin zur thermischen Entsorgung sowie der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm beurteilen und auswählen zu können.

Broschüre Klärschlammentsorgung in Bayern - Planungshilfe für Kommunen

Darüber hinaus bietet das Landesamt für Umwelt weitergehende Informationen zum Thema Klärschlamm, u. a. mit der Broschüre „Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung in Bayern“.

Für weitere Informationen steht die „Beratungsstelle Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm in Bayern“, angesiedelt am LfU, zur Verfügung.

Broschüre „Klärschlammverwertung und Phosphorrückgewinnung in Bayern“

LfU-Infoportal Klärschlamm

Unterstützung bei der Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem DWA-Landesverband Bayern die „Plattform zur Koordinierung der kommunalen Klärschlammverwertung“ eingerichtet, welche Kläranlagenbetreibern und Kommunalvertretern bei den Herausforderungen der Klärschlammverwertung zur Seite steht. Ein gebündeltes Informationsangebot steht auf der Homepage des DWA-Landesverbands Bayern zur Verfügung.

DWA-Landesverband Bayern

Bodenmaterial

Die Entsorgung von Bodenaushub ist ein durchaus komplexes Thema. In der Arbeitshilfe „Umgang mit Bodenmaterial“ werden wesentliche Aspekte bei der Entsorgung von Bodenaushub umfassend behandelt. Um zu entsorgenden Bodenaushub erst gar nicht entstehen zu lassen, werden zudem mögliche Vermeidungsmaßnahmen erläutert.

Darüber hinaus sollen die Best Practice-Beispiele des LfU die theoretischen Ausführungen der Arbeitshilfe veranschaulichen und dafür sensibilisieren, bei Baumaßnahmen künftig das Schutzgut Boden noch mehr als bisher in den Planungen zu berücksichtigen. Behandelt werden unter anderem der innerstädtische Leitungsbau oder die Umlagerung von Bodenmaterial in einem neuen Baugebiet. Die wichtigsten Fragestellungen zum Umgang mit Bodenmaterial werden zusätzlich über FAQs des LfUs beantwortet.

Durch die sogenannte "Mantelverordnung" des Bundes, die am 01.08.2023 in Kraft trat, änderten sich mit der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und der Ersatzbaustoffverordnung wesentliche Rechtsgrundlagen für die Verwertung von Bodenmaterial. Daraufhin wurde die Arbeitshilfe „Umgang mit Bodenmaterial“ aktualisiert und neu herausgegeben. Sie geht auf die Vorgaben dieser Verordnungen ein und ist als Lang- und Kurzfassung verfügbar.

Das Wichtigste in Kürze:
Bauvorhabenträger und deren Planer sollten sich bereits frühzeitig mit der Entsorgung von Bodenmaterial beschäftigen, um einen reibungslosen Bauablauf sicherzustellen und Kostenerhöhungen zu vermeiden. Ein möglichst hoher Anteil des Bodenmaterials sollte bei der Baumaßnahme wiederverwendet werden. Nur wenn eine Vermeidung, Wiederverwendung oder Verwertung des Bodenmaterials nicht möglich ist, kann es deponiert werden. Mutterboden ist vor Vernichtung und Vergeudung zu schützen. Bodenmaterial, das nicht direkt verwertet werden kann, ist aufzubereiten. Das Material muss insbesondere dann untersucht werden, wenn Hinweise auf erhöhte Schadstoffgehalte vorliegen. Böden mit erhöhten (Schad-)Stoffgehalten können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb desselben Gebietes mit vergleichbaren Stoffgehalten verwertet werden.

Bayerisches Landesamt für Umwelt: Umgang mit Bodenmaterial

Bestellshop der Bayerischen Staatsregierung: Arbeitshilfe Umgang mit Bodenmaterial

Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen

In Bayern gelten für Gruben, Brüche und Tagebaue die jeweiligen Anforderungen der bestandskräftigen Genehmigungen. Diese stützen sich in der Regel auf die Ausführungen des bayerischen Verfüll-Leitfadens. Seit Inkrafttreten der aktuellen Fassung der Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV) zum 01.08.2023 kann die Genehmigung alternativ auch auf Basis des § 8 BBodSchV erfolgt sein.

Verfüll-Leitfaden

Abfallratgeber Bayern

Der Abfallratgeber Bayern ist ein Online-Informationssystem mit Hinweisen zur Erfassung und Entsorgung von Wertstoffen und Abfällen. Der Internetauftritt wurde inhaltlich-strukturell und optisch neugestaltet. Im neuen Bereich „Kommunen“ erhalten öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Gemeinden hilfreiche Informationen zu verschiedenen Abfallarten, Sammel- und Entsorgungsfragen. Insbesondere im Bereich „Hinweise aus der Praxis“ werden den Kommunen Antworten auf praxisnahe abfallwirtschaftliche Alltagsfragen zur Verfügung gestellt. Der ebenfalls neue Bereich „Bildung und Beruf“, richtet sich an alle Bildungsinteressierte im Bereich Kreislaufwirtschaft.
Weiterhin finden Privathaushalte und Unternehmen für ihren Landkreis oder ihre Stadt Ansprechpartner, Hinweise zur Wertstofftrennung und Abfallentsorgung, Öffnungszeiten der Wertstoffsammelstellen, Daten und Fakten der Abfallwirtschaft in Bayern und in den Kommunen sowie Wissenswertes über die Abfallvermeidung bzw. Wiederverwendung.

Abfallratgeber Bayern

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