Informationen für Kommunen im Bereich Naturschutz

Volksbegehren Artenvielfalt
Der Bayerische Landtag hat das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern" sowie das zugehörige Begleitgesetz beschlossen.

Blühpakt Bayern
Die Anzahl der Insekten und ihr Artenreichtum sind massiv zurückgegangen. Der Blühpakt Bayern möchte diesen Trend stoppen und dazu ein breites Bündnis entwickeln.
Ziel ist es, Insekten ihre Lebensräume wieder zurückzugeben. Kommunale Flächen bieten dafür ein erhebliches Potenzial. Mit verschiedenen Maßnahmen unterstützen wir vor allem Betriebe und Kommunen bei der Anlage und Gestaltung von naturnahen Flächen. In einem aktuellen Projekt werden ein Praxis-Handbuch und Schulungsunterlagen für Mitarbeitende der Bauhöfe entwickelt.

Eingriffsregelung / Ausgleichsflächen
Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, ob es zu Eingriffen in Natur und Landschaft kommt und wenn ja, welche Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen hierfür vorzusehen sind.

Landschaftsplanung
Die kommunale Landschaftsplanung gibt die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vor und ist damit ein zentrales Element der Umweltvorsorge in Bayern. Integriert in den Flächennutzungsplan, ist sie eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde.

Lehr- und Erlebnispfade
Außerhalb von Naturparken gelegene Kommunen können die Förderung von Lehr- und Erlebnispfaden beantragen, die sich thematisch mit den Anliegen der Nachhaltigkeit in den Natur- und Kulturlebensräumen in Bayern befassen und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und den natürlichen Ressourcen vermitteln.

Förderung von Naturerlebnis- und Naturtourismusangeboten
Die Richtlinien zur Förderung von umwelt- und klimaverträglichen Naturerlebnis- und Naturtourismusangeboten in bayerischen Kommunen (FöRNatKom) bieten Ansatzpunkte für Kommunen, Naturtourismus zu gestalten und mit verschiedenen Bausteinen maßgeschneiderte Lösungen mit Modellcharakter im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu entwickeln.

Gartenschauen
Informationen zur Förderung von Investitionskosten von Städten, Märkten oder Gemeinden für die Errichtung vorbildlicher, dauerhafter Grün- und Erholungsanlagen aus Anlass von Landes- und Regionalgartenschauen und ab 2022 von "Bayerischen Landesgartenschauen". Ab 2022 Förderung qualitätsvoller Beiträge und Aktionen von Umweltverbänden auf Gartenschauen.

Bayerischer Naturschutzfonds
Der Bayerische Naturschutzfonds fördert Maßnahmen und Projekte zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Träger können auch Kommunen sein.
Beispiele für Fördervorhaben sind in den Jahresberichten veröffentlicht; diese sind über den Publikatiosshop erhältlich.
Im Projekt " Modellgemeinde Biodiversität Tännesberg" ist der Kommunale Leitfaden Biodiversität" entstanden.

Besondere Anforderungen für Alpenkommunen bei der Erhaltung von Schutzgebieten im Rahmen der Kommunalentwicklung
Art. 11 Abs. 1 des Naturschutzprotokolls der Alpenkonvention formuliert eine völkerrechtliche Erhaltungsverpflichtung von Schutzgebieten im Sinne ihres jeweiligen Schutzzwecks. Zur konsistenten alpenweiten Anwendung wurden Handlungsempfehlungen erlassen.

Tourismusprotokoll der Alpenkonvention: Auslegungshilfe
Art. 6 Abs. 3 des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention sieht in Gebieten mit starker touristischer Nutzung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen intensiven und extensiven Tourismusformen vor. Dies ist schon in den frühen Phasen der Raumplanung zu berücksichtigen. Es sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass Räume, in denen Landschaft mittels technischer Erschließung für Massentourismus genutzt wird, und Räume, in denen Landschaft möglichst ursprünglich und ohne beeinträchtigende touristische Infrastrukturen erlebt werden kann, nebeneinander bestehen können.
Rechtssichere Umsetzung des Tourismusprotokolls der Alpenkonvention: Auslegungshilfe

Naturschutz und Landschaftspflege
Informationen zu Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur sowie für Maßnahmen der naturverträglichen Erholung in Naturparken.