
Informationen für Kommunen
⇒ Wasserwirtschaft
Öffentliche Trinkwasserversorgung
Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist in Bayern seit dem 01.01.2026 privilegiert. Sie hat gemäß Art. 31 Abs. 2 Bayerisches Wassergesetz Vorrang vor Nutzungen zu anderen Zwecken, sei es die der Getränkehersteller oder die öffentliche Brauchwasserversorgung. Die Gesetzesbegründung definiert „öffentliche Trinkwasserversorgung“ als leitungsgebundene Versorgung der Bevölkerung mit Wasser für grundlegende Bedürfnisse wie Trinken, Kochen und Hygiene. Nur bei Störungen, Notfällen, Krisen oder Katastrophen, wenn die Versorgung über die Leitung nicht funktioniert, wird die Versorgung mit Flaschenwasser vom Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung erfasst.
Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge im eigenen Wirkungskreis. Gerade die dezentrale Versorgungsstruktur unter Verantwortung der Kommunen hat sich dabei bewährt. Um das hohe Versorgungsniveau in Bayern auch künftig zu erhalten, unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen u.a. mit den Wasserversorgungsbilanzen und befürwortet das Benchmarking.
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, bei denen die Sanierung ihrer Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu unzumutbaren Belastungen ihrer Bürgerinnen und Bürger führt, mit Zuwendungen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025). Für diesen Förderbereich stehen jährlich bis zu 165 Mio. Euro aus dem BayFAG und in den Jahren 2026 und 2027 voraussichtlich je 50 Mio. Euro aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG zur Verfügung.
Hochwasser- und Starkregenrisikomanagement
Hochwasser, Überflutungen durch Starkregen, Sturzfluten - die Schäden sind schon jetzt immens. Wir können das Naturereignis Hochwasser nicht vermeiden, aber die Schäden in den Siedlungen reduzieren. Auch Risiken durch Starkregenereignisse, die infolge des Klimawandels häufiger auftreten, müssen wir künftig ebenso ernst nehmen wie bisher den Schutz vor Flusshochwasser. Die Kommunen tragen dabei eine große Verantwortung. Der Freistaat steht an ihrer Seite und bietet eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten sowie persönliche Beratung und weiterführende Informationen zum Umgang mit Wassergefahren an.
Gewässer - Blaue Lebensader - Lebens-, Freizeit- und Erholungsraum
Die Bäche in der Obhut der Gemeinden sind Lebensadern und prägen das Landschaftsbild. „Schöne“ Bäche sind mehr als nur Ökologie: Sie werten das Ortsbild auf und schaffen einen öffentlichen Raum voller Lebensqualität. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden auf dem Weg zu mehr Natur und Artenvielfalt für Bayerns Bäche und Gräben. Durch neu geschaffene Freizeiteinrichtungen wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, die Natur hautnah zu erleben.
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Kommunale Badegewässer
Die Frage der Verkehrssicherungspflichten an kommunalen Badegewässern hat zu offenen Fragen und Verunsicherung bei vielen Kommunen geführt. Mit der Gewährung besonderer Haushaltsmittel hat der Bayerische Landtag nun die Erstellung eines ausführlichen Leitfadens zu diesem Thema möglich gemacht. Der Leitfaden wurde in der Schriftenreihe des bayerischen Justizministeriums veröffentlicht und steht kostenfrei zur Verfügung.
