Informationen für Kommunen im Bereich Wasserwirtschaft

Öffentliche Trinkwasserversorgung
Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist eine kommunale Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge im eigenen Wirkungskreis. Gerade die dezentrale Versorgungsstruktur unter Verantwortung der Kommunen hat sich dabei bewährt. Um das hohe Versorgungsniveau in Bayern auch künftig zu erhalten, unterstützt der Freistaat Bayern die Kommunen u.a. mit den Wasserversorgungsbilanzen und dem Benchmarking.

Förderung der Sanierung von Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen, bei denen die Sanierung ihrer Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu unzumutbaren Belastungen ihrer Bürgerinnen und Bürger führt, mit Zuwendungen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021). Für diesen Förderbereich stehen jährlich bis zu 90 Mio. Euro zur Verfügung.

Hochwasser- und Strakregenrisikomanagement
Hochwasser, Starkregenereignisse, Sturzfluten - die Schäden sind schon jetzt immens. Wir wissen, dass wir das Naturereignis Hochwasser nicht vermeiden können, sondern dass die zunehmenden Schäden in den Siedlungen reduziert werden müssen. Auch die vielen Starkregenereignisse müssen künftig genauso ernsthaft berücksichtigt werden. Die Kommunen tragen hier eine große Verantwortung. Um die Kommunen bestmöglich zu unterstützen, bietet der Freistaat Bayern eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten sowie Informationen im Umgang mit Hochwasser und Starkregen an.

Gewässer - Blaue Lebensader - Lebens-, Freizeit- und Erholungsraum
Die Bäche in der Obhut der Gemeinden sind Lebensadern und prägen das Landschaftsbild. „Schöne“ Bäche sind mehr als nur Ökologie: Sie werten das Ortsbild auf und schaffen einen öffentlichen Raum voller Lebensqualität. Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden auf dem Weg zu mehr Natur und Artenvielfalt für Bayerns Bäche und Gräben. Durch neu geschaffene Freizeiteinrichtungen wird außerdem die Möglichkeit eröffnet, die Natur hautnah zu erleben.
Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Gewässer-Nachbarschaften Bayern

Abwasser Innovationspreis
Seit 2012 wird alle zwei Jahre der "Abwasser-Innovationspreis" ausgelobt. Kommunen können innovative Projekte der Abwasserentsorgung anmelden, eine Jury wählt daraus die besten aus. Es können bis zu fünf Projekte eine baubegleitende Förderung von insgesamt bis zu drei Millionen Euro erhalten.

Klärschlammentsorgung
Mit der Planungshilfe zur Klärschlammentsorgung wird den Kommunen ein Werkzeug an die Hand gegeben, um die verschiedenen Behandlungsverfahren für Klärschlamm bis hin zur thermischen Entsorgung beurteilen und auswählen zu können.
Broschüre Klärschlammentsorgung in Bayern
Planungshilfe für Kommunen

Klärschlammverwertung
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Verwertung und Entsorgung von Klärschlämmen wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem DWA-Landesverband Bayern eine Plattform eingerichtet, welche Kläranlagenbetreibern und Kommunalvertretern bei den Herausforderungen der Klärschlammverwertung unterstützend zur Seite steht. Ein gebündeltes Informationsangebot steht auf der Homepage des DWA-Landesverbands Bayern zur Verfügung.

Kampagne "Schau auf die Rohre"
Bayerns Trinkwasserversorger und Abwasserentsorger realisieren - meist abseits der Wahrnehmung der Öffentlichkeit - viele Maßnahmen, um diese wichtige Infrastruktur zu pflegen, zu erhalten und nachhaltig zu modernisieren. Im Rahmen der Initiative "Schau auf die Rohre“ werden diese Maßnahmen und Positivbeispiele vor den Vorhang geholt. Betreibern von Trinkwasser- und Abwassernetzen stehen eine Vielzahl an kostenlosen Angeboten zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürger über ihre Arbeit zu informieren.

Kommunale BadegewÄsser
Die Frage der Verkehrssicherungspflichten an kommunalen Badegewässern hat zu offenen Fragen und Verunsicherung bei vielen Kommunen geführt. Mit der Gewährung besonderer Haushaltsmittel hat der Bayerische Landtag nun die Erstellung eines ausführlichen Leitfadens zu diesem Thema möglich gemacht. Der Leitfaden wurde in der Schriftenreihe des bayerischen Justizministeriums veröffentlicht und steht kostenfrei zur Verfügung.