Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
Der Staat fördert wasserwirtschaftliche Maßnahmen und trägt damit entscheidend dazu bei, gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu verwirklichen und unzumutbar hohe Kostenbelastungen der Kommunen und ihrer Bürger zu vermeiden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021).
Nichtstaatlicher Wasserbau und Sturzfluten
Mit der Förderung im nichtstaatlichen Wasserbau werden die bayerischen Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe der Unterhaltung und dem Ausbau der Gewässer dritter Ordnung finanziell vom Freistaat Bayern unterstützt.
Eine Übersichtsgrafik finden Sie ebenfalls unter "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.
Für Auskünfte zur Förderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Wasserwirtschaftsamt. Zusätzlich zu Details zur Förderung beraten die Wasserwirtschaftsämter die Kommunen bei wasserwirtschaftlichen Fragestellungen
Aktuelle Förderschwerpunkte beim Hochwasserschutz
- Erarbeitung integraler Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte (Informationen hierzu finden Sie im Infoblatt unter „Weiterführende Informationen“ am Ende der Seite.)
- Gefährdungsbetrachtungen entlang von Gewässern dritter Ordnung
(z. B. für kommunale Stauanlagen, die Ermittlung von Überschwemmungsgebieten, Betrachtungen zu Verklausung oder Überlastung Hochwasserschutzanlagen) - Durchführung von Hochwasser-Audits
- Ausbau von Gewässern zum Hochwasserschutz
- Herstellung der Anlagensicherheit von kommunalen Stauanlagen
- Beseitigung von Hochwasserschäden bei größeren Hochwasserereignissen und Ereignisdokumentationen
- Erwerb von Flächen an den Gewässern nach Hochwasserereignissen (z. B. von Ufererosionen betroffene Grundstücke)
- Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
(Diese Konzepte werden im Rahmen eines Sonderprogramms gefördert. Eine detaillierte Beschreibung des Sonderprogramms finden Sie im Infoblatt unter "Weiterführende Informationen" am Ende der Seite.)
Aktuelle Förderschwerpunkte für die Gewässerökologie (EU-Wasserrahmenrichtlinie bzw. EU-WRRL)
- Umsetzungskonzepte (zur Umsetzung von Maßnahmenprogrammen nach EU-WRRL)
- Ausbaumaßnahmen zur naturnahen Entwicklung und Gestaltung von Gewässern und oder ihrer Auen und zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts
- Unterhaltungsmaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur auf Basis eines Maßnahmenprogramms nach EU-WRRL und die naturnahe Gewässerunterhaltung nach einem Gewässerentwicklungskonzept
Förderung von Vorhaben zur Verbesserung des Boden- und Landschaftswasserhaushaltes (Bewässerung)
- Konzepterstellung für eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen (Regelförderung, Informationen hierzu finden Sie im Infoblatt unter „Weiterführende Infor-mationen“ am Ende der Seite)
- Das Pilotförderprogramm „Investitionsmaßnahmen für Bewässerungsinfrastruktur für Landwirt-schaftliche Sonderkulturen, den Gartenbau und für den Weinbau“ wurde am 11.09.2020 aufgelegt (das „Pilotförderprogramm Bewässerungsinfrastruktur“ finden Sie am Ende der Seite). Im Rahmen dieses Förderprogrammes wird pilothaft geprüft, ob und wie eine staatliche Förderung von Investiti-onsmaßnahmen für eine Bewässerungsinfrastruktur und deren Errichtung möglich bzw. zielführend ist. Interessenten können sich bis zum Stichtag 14.12.2020 beim örtlich zuständigen Wasserwirt-schaftsamt für die Vorauswahl zur Pilotförderung bewerben. Antragsberechtigt sind öffentliche Ge-bietskörperschaften (Städte, Gemeinden und deren Zweckverbände) sowie Wasser- und Boden-verbände mit einem zum Stichtag vorliegenden, durch das StMUV geförderten Bewässerungskon-zept (siehe oben).
Es ist beabsichtigt, Anfang 2021 ca. 3 Projekte in unterschiedlichen Regionen und Naturräu-men Bayerns sowie mit unterschiedlichen Kulturarten auszuwählen. Nach einem erfolgreichen Ab-schluss der drei Pilotprojekte soll die Förderung von großräumigen Bewässerungsprojekten weiter-geführt werden.
Informationen zum Pilotförderprogramm Bewässerungsinfrastruktur (PDF)
Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen
Seit 1946 unterstützte Bayern die Kommunen beim Bau von Wasserversorgungsanlagen mit rund 3,5 Mrd. Euro und beim Bau von Abwasseranlagen mit rund 9 Mrd. Euro.
Nach den aktuellen Förderrichtlinien RZWas 2018 können Vorhaben der Sanierung kommunaler Trink- und Abwasseranlagen in Härtefällen gefördert werden. Zuwendungsempfänger sind die Kommunen. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Förderung eines Kanalkatasters
Das Umweltministerium fördert Kanalnetzbetreiber in Bayern bei der erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Kanalkatasters. Ein Kataster stellt eine wesentliche Grundlage für die systematische Erfassung von Kanälen und Bauwerken dar. Damit ist es ein hilfreiches Instrument für Betrieb und Unterhaltung. Zudem unterstützt es den Werterhalt der Abwasseranlagen durch die Möglichkeit effizienter Sanierungsplanungen. Durch die Förderung soll gerade auch für kleinere Kommunen die Erstellung eines digitalen Kanalkatasters praktikabel werden. Zuständig für die Abwicklung der staatlichen Förderung sind die Wasserwirtschaftsämter.
Weiterführende Informationen
RZWas 2021
- Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) mit Anlagen
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Antragsformulare:
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO für kommunale Gebietskörperschaften
Hinweis: Zum Öffnen der PDF-Datei und zum Ausfüllen des Formulars empfehlen wir Acrobat Reader. Bitte laden Sie das PDF-Formular herunter, füllen es im Reader aus und speichern es ggf. lokal ab. - Anlage 2: Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB)
- Anlage 5: Verwendungsbestätigung
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach Muster 1a zu Art. 44 BayHO für kommunale Gebietskörperschaften
RZWas 2018
- Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen VorhabenRZWas 2018 mit Anlagen
Antragsformulare:
- Anlage 2: Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB)
Hinweis: Zum Öffnen der PDF-Datei und zum Ausfüllen des Formulars empfehlen wir Acrobat Reader. Bitte laden Sie das PDF-Formular herunter, füllen es im Reader aus und speichern es ggf. lokal ab. - Anlage 3: Baustandsbericht
(Formular: AllMBl. Nr. 14/2018-Seite 945)
- Anlage 4: Verwendungsnachweis
(Formular: AllMBl. Nr. 14/2018-Seite 947) - Anlage 5: Verwendungsbestätigung
(Formular: AllMBl. Nr. 14/2018-Seite 951)
- Anlage 2: Ermittlung der Pro-Kopf-Belastung (PKB)
Bau- und Fördermaßnahmen in der Wasserwirtschaft - Bau- und Hinweistafeln
- Permanente Erläuterungstafel (PDF)
- Bautafel EU-kofinanzierte Vorhaben (PDF)
- Bautafel nationale Vorhaben (PDF)
- Bautafel staatliche Vorhaben (PDF)
Informationen zum nichtstaatlichen Wasserbau
- Sonderförderprogramm „Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement“ Stand 17.09.2019 (PDF)
- Infoblatt – Übersicht über die Fördermöglichkeiten im Wasserbau nach RZWas 2018 Stand: Januar 2019 (PDF)
- Infoblatt Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte - Stand Januar 2019 (PDF)
- Infoblatt Bewässerungskonzepte für eine nachhaltige und umweltverträgliche Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen - Stand Januar 2019 (PDF)
- Infoblatt Koordinierung der interkommunalen Zusammenarbeit der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Stand August 2020 (PDF)
- Formblatt Hochwasservorsorge (PDF)
- Formblatt Zuwendungsantrag zu Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung)
- Anforderungen an Hochwasserrückhaltebecken - Stand Januar 2019 (PDF)
Wasser
Wasserwirtschaft in Bayern
Wasserpakt
Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Hochwasserrisikomanagement
- Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
- Übersicht Schutz vor Hochwasser in Bayern
- Hochwasserschutz-Projekte in Bayern
- Hinweise für Bürger
- Hinweise für Kommunen
- Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte für kleine Gewässer
- Infokampagne '... und Hochwasserschützer'
- Einsatzlisten Wasserwirtschaft (interner Bereich)