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Die Kommunen tragen die Verantwortung, bei der Ausweisung neuer Baugebiete die wasserwirtschaftlichen Belange (z.B. gesicherte Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, Schutz vor wildabfließendem Wasser, Eingriffe in das Grundwasser etc.) in der Planung zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Betrachtung der Risiken und möglicher Gegenmaßnahmen ermöglicht die Entwicklung von Planungsalternativen mit Steigerung attraktiver städtebaulicher Nutzbarkeit und Verringerung des Schadensrisikos durch Wasser. Dies gilt nicht nur für Gebiete in unmittelbarer Nähe zu einem Gewässer, sondern auch hinter Hochwasserschutzanlagen (zum Beispiel hinter Deichen) und gleichermaßen auch abseits von Gewässern, wo Starkregenereignisse zu lokalen Überschwemmungen führen können.
Bereits in den Grundzügen der Bauleitplaung (Parzellierung, Straßentrassierung, Geländemodellierung) sind daher Wassergefahren frühzeitig und ausreichend zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollten die Festsetzungs- und Hinweismöglichkeiten in den Beubauungsplänen konsequent genutzt werden, um zukünftige Schäden und die Risiken für Leib und Leben zu minimieren.