Landwirtschaft und Trinkwasserschutz – Ausgleich und Kooperation
Um die herausragende Qualität des bayerischen Trinkwassers auch für künftige Generationen zu sichern, brauchen wir in Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten eine besonders grundwasserverträgliche Bodennutzung. Zumeist müssen intensive Formen der Landwirtschaft eingeschränkt werden, z B. die Verwendung von Düngern und Pflanzenschutzmitteln. Die erhöhten Anforderungen in Wasserschutzgebietsverordnungen und darüber hinausgehende freiwillige Vereinbarungen, die konkret auf den örtlichen Schutzbedarf zugeschnitten sind, dienen diesem Ziel in erfolgreicher Weise.
Für die wirtschaftlichen Nachteile, die den Bauern aus diesen Beschränkungen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft entstehen, besteht nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vom 31.07.2009 (§52 Abs.5 WHG) eine gesetzliche Ausgleichspflicht. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) beinhaltet darüber hinaus die Ausgleichspflicht für schutzgebietsbedingte Mehraufwendungen für den Bau und Betrieb land- oder forstwirtschaftlicher Betriebsanlagen. In Bayern werden diese Ausgleichsansprüche vom Wasserversorger direkt an die Betroffenen auf Antrag ausbezahlt.
Die bayerische Staatsregierung unterstützt dabei alle Beteiligten und bietet Hilfe im Vollzug an. Die aktuellen Empfehlungen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft enthalten pauschalierte Ausgleichsbeträge und erleichtern den Landwirten und Waldbesitzern den Nachweis ihrer wirtschaftlichen Nachteile.
Einen weiteren Weg nach dem Motto "Freiwilligkeit ergänzt Ordnungsrecht" eröffnet der kooperative Umweltschutz. In Bayern bestehen bereits rund 200 unterschiedliche Formen von Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten. Ihr gemeinsames Ziel ist die grundwasserschonende Landbewirtschaftung, um das Trinkwasser, das aus dem Untergrund gewonnen wird, rein zu halten. Diese freiwillige Zusammenarbeit wird durch privatrechtliche Verträge geregelt. Der Inhalt der Vereinbarungen muss jeweils aus den örtlichen hydrologischen und klimatischen Standortverhältnissen entwickelt und an die jeweiligen Bewirtschaftungsformen angepasst werden.
Neben der vertraglichen Vereinbarung von Bewirtschaftungsformen wird auch die landwirtschaftliche Beratung durch Fachleute eingesetzt, um eine möglichst umweltverträgliche Bewirtschaftung zu erreichen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hatte diese Aktivitäten der Wasserversorger durch eine Zusammenstellung der Kooperationen in Bayern und Auswertung ihrer Inhalte unterstützt
(Materialien Nr 86. Sept. 1999).
Aktuelle Empfehlungen sind auf der Internetseite des LfU (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende - "Empfehlungen und Kooperation mit Landwirten") zu finden.
Die Kooperation in Wasserschutzgebieten ist über den finanziellen Ausgleich für Maßnahmen des Trinkwasserschutzes hinaus ein Weg zur Verständigung und zum Interessenausgleich zwischen Trinkwassergewinnung und Landwirtschaft. Der Erfolg der freiwilligen Kooperationen wird von der Qualität der Vereinbarungen und vom Engagement der Beteiligten bei ihrer praktischen Umsetzung abhängen. In vielen Fällen konnten nachteilige Stoffeinträge aus der Landwirtschaft erfolgreich vermindert oder ihre weitere Zunahme vermieden werden. Auf diese Weise konnte die Qualität der Trinkwasserressourcen erhalten und eine zusätzliche Trinkwasseraufbereitung vermieden werden.
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