Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie
technischen Bauwerken zu lösen ist. Natürliche Rückhalteflächen und technische Schutzmaßnahmen können zwar lokal Abhilfe schaffen, es gibt jedoch stets ein verbleibendes Risiko. Einen absoluten Schutz vor Überschwemmungen gibt es somit nicht. Hochwasser ist ein natürliches Phänomen, das sich nicht verhindern lässt. Daher ist es erforderlich, geeignete Strategien für einen planvollen Umgang mit dem Hochwasserrisiko zu entwickeln. Häufig kann allein durch angepasstes Verhalten der Schaden bereits deutlich reduziert werden. Bei der seit 2007 eingeführten EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie wird das Thema Hochwasser daher umfassend und nachhaltig betrachtet. Sie ist im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 73 bis 75) und im Bayerischen Wassergesetz (Art. 45) seit der Fassung von 2010 rechtlich umgesetzt. Das Hochwasserrisikomanagement umfasst den gesamten Risikokreislauf von der Vermeidung von Risiken, dem Hochwasserschutz selbst, der Vorsorge und der Regeneration nach Hochwasserereignissen. Entsprechend handelt es sich hier nicht um eine alleinige Aufgabe der Wasserwirtschaft. Vielmehr sind insbesondere die betroffenen Fachbehörden, die Kommunen und Verbände bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne verantwortlich einzubeziehen.
Das Hochwasserrisikomanagement gibt eine dreistufige Methodik mit klaren Fristen vor. Es ist als kontinuierlicher Prozess angelegt, bei dem sich alle Umsetzungsstufen im 6-Jahres-Rhythmus (Zyklen) wiederholen. So können die Ergebnisse stets an veränderte Bedingungen angepasst und aktualisiert werden.
- 1. Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
Erstmalig zum 22.12.2011; Nächste Überprüfung bzw. Aktualisierung bis 22.12.2024 (Zyklus 3) und danach alle sechs Jahre. - 2. Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten
Erstmalig zum 22.12.2013; Nächste Überprüfung bzw. Aktualisierung bis 22.12.2025 (Zyklus 3) und danach alle sechs Jahre. - 3. Hochwasserrisikomanagement-Pläne
Erstmalig zum 22.12.2015; Nächste Überprüfung bzw. Aktualisierung bis 22.12.2027 (Zyklus 3) und danach alle sechs Jahre.
Auf Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten werden unter Einbeziehung der beteiligten Akteure, wie z.B. Städten und Gemeinden und Träger überörtlicher Infrastruktur sowie interessierter Stellen die Hochwasserrisikomanagement-Pläne aufgestellt. Die so erarbeiteten Pläne werden anschließend einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen, ggf. überarbeitet und veröffentlicht.