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Der Umgang mit dem Naturereignis Hochwasser hat sich von der Hochwasser-„Freilegung“ über den Hochwasserschutz (Vorsorge, Rückhalt, Technischer Schutz) zum vorausschauenden Risikomanagement entwickelt. Dies kommt auch in der seit 2007 eingeführten EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zum Ausdruck. Sie ist im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 73 bis 75) seit der Fassung von 2010 rechtlich umgesetzt. Das Hochwasserrisikomanagement umfasst den gesamten Risikokreislauf von der Vermeidung von Risiken, dem Hochwasserschutz selbst und der Regeneration nach Hochwasserereignissen. Entsprechend handelt es sich hier nicht um eine alleinige Aufgabe der Wasserwirtschaft. Vielmehr sind insbesondere die betroffenen Fachbehörden, die Kommunen und Verbände bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne verantwortlich einzubeziehen.
Folgender Zeitplan ist gesetzlich vorgegeben:
Auf Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten werden unter Einbeziehung der beteiligten Akteure, wie z.B. Städten und Gemeinden und Träger überörtlicher Infrastruktur sowie interessierter Stellen die Hochwasserrisikomanagement-Pläne aufgestellt. Die so erarbeiteten Pläne werden anschließend einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen, ggf. überarbeitet und veröffentlicht.