Bachpatenschaften - für engagierte und umweltbewußte Bürger
Gewässer brauchen Schutz und Pflege
Gewässerausbau und Gewässerunterhaltung sind öffentlich-rechtliche Aufgaben. Zuständig sind - je nach der wasserwirtschaftlichen Bedeutung des Gewässers - der Freistaat Bayern, die Bezirke oder die Gemeinden. Anstelle der Gemeinden können auch Wasser- und Bodenverbände die Aufgaben des Gewässerausbaus und der Gewässerunterhaltung übernommen haben. Die Gewässerunterhaltung umfaßt insbesondere Gewässerpflegemaßnahmen, wie die naturnahe Gestaltung und Bewirtschaftung der Ufer und der Uferstreifen und die Räumung und Reinigung des Gewässerbettes.
Bachpatenschaften - Was ist das?
Engagierte und umweltbewußte Bürger können die zum Gewässerausbau und zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten bei der Gestaltung und Pflege der Gewässer und ihrer Uferbereiche aktiv durch "Bachpatenschaften" unterstützen.
Ziel einer Bachpatenschaft
Das Ziel von Bachpatenschaften ist es, den nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungsverpflichteten dabei zu unterstützen, das Ökosystem eines Gewässers einschließlich seiner Uferbereiche in einem naturnahen Zustand zu erhalten bzw. soweit möglich, in einen natürlichen Zustand zurückzuführen. Bachpatenschaften fördern damit die biologische Wirksamkeit der Gewässer und das öffentliche Bewußtsein für die Erhaltung intakter, naturnaher Gewässer gleichermaßen. Bachpatenschaften bieten für engagierte und umweltbewußte, insbesondere junge Bürger eine gute Möglichkeit, in einem vielfältigen, interessanten und verantwortungsvollen Bereich aktiv mitzuwirken.
Welche Aufgaben kann ein Bachpate übernehmen?
Als mögliche Aktivitäten einer Bachpatenschaften kommen in Betracht:
- das regelmäßige Beobachten der Bäche,
- das Dokumentieren ihres Zustandes und ihrer Veränderungen einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt,
- das Weitergeben der Informationen an die Unterhaltspflichtigen und Aufsichtsbehörden,
- das Mitarbeiten bei Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen; hierzu gehören z.B. Uferbepflanzungen oder Reinigungsaktionen,
- die Information und Aufklärung der Mitbürger zur Förderung des Bewußtseins für den besonderen ökologischen Wert eines Gewässers und ein verantwortungsbewußtes Handeln am Gewässer.
Umgekehrt können Bachpaten aus ihrer Arbeit wichtige praktische Anregungen für ihr eigenes Umweltengagement erhalten. Außerdem lernen sie die vielfältigen Funktionen der Gewässer und ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt am praktischen Beispiel kennen.
Wer kann Bachpate sein?
Bachpatenschaften können alle interessierten Bürger, Vereine, Naturschutzgruppen und -verbände. Schulen und Schulklassen übernehmen. Wichtig ist, daß die Bachpatenschaft eine Kontaktperson auswählt, die die jeweiligen Aktivitäten mit den Unterhaltungspflichtigen, Behörden usw. abstimmt. Für Schulklassen bietet sich eine gute Möglichkeit, den naturkundlichen Unterricht praktisch zu gestalten.
Wie wird man Bachpate?
Die richtige Adresse, um eine Bachpatenschaft zu gründen, ist die Gemeinde, in deren Gemarkung das Gewässer liegt. Der Antrag sollte den Namen des/der Paten enthalten, den Namen des Gewässers sowie die Bezeichnung des Teilabschnittes, die Zielsetzung der Patenschaft, geplante Maßnahmen sowie Angaben über die mutmaßliche Dauer der selbst übernommenen Aufgaben. Der Beginn einer Bachpatenschaft setzt die Zustimmung der zum Gewässerausbau bzw. zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten voraus. Es empfiehlt sich, die Übernahme einer Patenschaft schriftlich niederzulegen. Will eine Schulklasse eine Bachpatenschaft übernehmen, sollte die Schule oder eine Lehrkraft als verantwortlicher Partner auftreten.
Ohne Ausdauer und etwas Fachwissen geht es nicht
Bachpatenschaften sind nur dann sinnvoll, wenn die Paten sich der Fachkenntnisse und Erfahrungen der Behörden der Wasserwirtschaftsverwaltung, Kreisverwaltungsbehörden (Fachkräfte für Naturschutz) und Unterhaltungsverpflichteten bedienen. Allein mit gutem Willen ist es nicht getan; ohne etwas Fachwissen würde auch der gute Wille den Bach hinunterschwimmen. Bachpatenschaften sind auch nur sinnvoll, wenn die Bereitschaft vorhanden ist, längerfristig und verantwortlich an Gewässern mitzuarbeiten. Wünschenswert ist ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren, der dann in beidseitigem Einvernehmen verlängert werden kann.
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es zu beachten?
Zur rechtlichen Einordnung und Abgrenzung der Mitwirkung von Bachpaten bei den gesetzlichen Aufgaben an Gewässern ist folgendes zu beachten:
- Bachpatenschaften können die nach den Wassergesetzen verantwortlichen Unterhaltungs- und Ausbauverpflichteten, z.B. Bezirke, Gemeinden, Unterhaltungszweckverbände unterstützen, jedoch nicht ersetzen.
- Die Übernahme einer Bachpatenschaft ist nur mit Zustimmung des zum Gewässerausbaus bzw. zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten möglich.
- Nur im Einvernehmen mit den Unterhaltungs- bzw. Ausbauverpflichteten und in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt, der Kreisverwaltungsbehörde, den Fischereiberechtigten sowie ggf. weiteren Trägern öffentlicher Belange können Teilaufgaben an Gewässern von Bachpaten übernommen werden.
- Die Bachpatenschaft verleiht keine besonderen Rechtspositionen oder Zuständigkeiten; Bachpaten sind keine stellvertretenden Amtspersonen.
- Bachpatenschaften haften unabhängig von einer Kostenerstattung im vollem Umfang für alle von ihnen übernommenen Teilaufgaben.