Wasserpakt Bayern - Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Wasser ist das wichtigste Lebensmittel und stellt gleichzeitig die Basis unserer Ökosysteme dar. Das bayerische Trinkwasser weist eine sehr hohe Qualität auf. Damit das so bleibt, hat die Bayerische Staatsregierung zusammen mit Erzeugern, Wasserversorgern, Verbänden und Institutionen einen Wasserpakt geschlossen.
Ziel des Wasserpaktes ist es, alle Kräfte zu bündeln, um auf freiwilliger Basis, ergänzend zu den gesetzlichen Vorgaben, eine Verbesserung des Zustandes unserer Gewässer entsprechend der Zielvorgaben nach der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Der Eintrag von Nährstoffen, allen voran Stickstoff und Phosphor, steht dabei im Fokus. Darüber hinaus sind gemeinsam geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Summe der Stoffeinträge in die Oberflächengewässer und das Grundwasser zu minimieren.
Maßnahmenpaket im Rahmen des Wasserpakt
Aktion Grundwasserschutz
Zur Sicherstellung einer einwandfreien Trinkwasserversorgung in Unterfranken wird dort seit 1999 die Regionalkampagne „Aktion Grundwasserschutz“ durchgeführt. Diese Kampagne steht ganz unter dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Vorsorge und beschreitet in verschiedenen Handlungsfeldern neue Wege für einen integrierten Grundwasserschutz. In Modellprojekten wird die Umsetzung einer grundwasserverträglichen Landwirtschaft erprobt, mit Hilfe von Partnerschaften zwischen Landwirten, Wasserversorgern und weiteren Vertragspartnern sowie Beratungen vor Ort zu grundwasserverträglichen Anbauweisen. In Leitfäden werden Empfehlungen für die Ausdehnung dieser Initiative auf andere Gebiete gegeben. Es wurden wegweisende Aktivitäten der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit sowie der Bildung für nachhaltige Entwicklung entwickelt, so auch das erfolgreiche Konzept der Wasserschule®, das bereits vier Mal als offizielles Projekt der UN-Dekade "Bildung für nachhaltige Entwicklung" ausgezeichnet worden ist. Ausgehend von Unterfranken wurde das Konzept der Wasserschule wegen der großen Nachfrage in der Zwischenzeit auf ganz Bayern ausgedehnt.
Die „Aktion Grundwasserschutz“ wird mit eigenen Schwerpunkten seit 2008 auch im Regierungs-bezirk Oberfranken, seit 2016 auch in Mittelfranken umgesetzt. Der Erfolg in Unter- und Oberfranken hat eine Weiterentwicklung und Ausweitung auf ganz Bayern nahegelegt. Seit 2015 unterstützt das Bayerische Landesamt für Umwelt die Regierungsbezirke dabei, ihre Ideen in die Aktion einzubringen und neue Projekte zu entwickeln. 2017 ist der Startschuss in der Oberpfalz gefallen, und auch in Oberbayern, Niederbayern und Schwaben werden nun neue Projekte umgesetzt.
Aktuelles aus den Regionen, Materialien und Hintergrundinformationen finden Sie unter: www.grundwasserschutz.bayern.de
Nachhaltige Bewässerung
Das bayerische Umweltministerium fördert für Kommunen sowie Wasser- und Bodenverbände die Erstellung von „Konzepten zur nachhaltigen und umweltverträglichen Bewirtschaftung der Wasserressourcen“ bei der Bewässerung. Die Förderhöhe beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert werden die Aufstellung des Konzepts sowie eventuell hierfür notwendige Grundlagenermittlungen (z. B. Datenerhebungen, Wasserbilanzierungen, Bodenerkundungen, Messeinrichtungen). Detaillierte Informationen finden Sie unter www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/foerderung/index.htm
Darüber hinausgehend ist beabsichtigt, ein Förderprogramm für die Errichtung von Bewässerungsinfrastruktur zu starten. Wesentliches Ziel ist neben einer nachhaltigen und umweltgerechten Nutzung des Wasserdargebotes eine gerechte Verteilung der Wasserressourcen durch eine überbetriebliche Bewässerungsinfrastruktur. Die Details werden derzeit vom bayerischen Umweltministerium ausgearbeitet.
Die Förderung einer einzelbetrieblichen Bewässerungstechnik ist nicht Gegenstand der oben genannten Förderung des Umweltministeriums. Wasserbevorratungsbehälter oder Erdfolienspeicher für Einzelbetriebe können unter anderem jedoch im Förderprogramm „BaySL“ des StMELF gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 25 % mit einem Zuschuss auf maximal 100.000 € zuwendungsfähige Ausgaben (vgl. Link: www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/021130/).
Kooperationsmodelle
Der langjährige Trend zur steigenden Nitratbelastung des Grundwassers, die derzeit auf hohem Niveau stagniert, erfordert gemeinsame Anstrengungen des Gegensteuerns.
Wesentliche Vorsorgemaßnahmen für ein sauberes Grund- und Trinkwasser sind im Bereich der Landwirtschaft zu ergreifen. Eine grundwasserschonende Landbewirtschaftung ist deshalb von entscheidender Bedeutung. Landwirtschaft und Wasserwirtschaft können einander nicht ausweichen. Umso wichtiger ist gemeinsames Handeln, besonders in den Trinkwassereinzugsgebieten. Wasserschutzgebiete sind auch künftig das wichtigste praktikable Instrument für einen dauerhaften Schutz der hochempfindlichen Teile der Einzugsgebiete.
Neben den ordnungsrechtlichen Regelungen in Wasserschutzgebieten, die die Mindestanforderungen an die Landbewirtschaftung unter den örtlichen Randbedingungen abdecken müssen, bieten sich weitere Maßnahmen im Sinne gezielter Kooperationen an. Grundwasserschonende Landwirtschaft ist am ehesten durch entsprechendes Bewusstsein und freiwillige Bereitschaft der Landwirte zu erreichen. Diese werden am besten durch Information, intensive Beratung und Kooperationsangebote mit angemessenem Ausgleich gefördert. Zur Ergänzung der Schutzgebietsverordnung empfiehlt sich die Bildung von freiwilligen, privatrechtlichen Kooperationen zwischen dem Träger der öffentlichen Wasserversorgung und den im Trinkwassereinzugsgebiet wirtschaftenden Landwirten.
Bereits die "gute fachliche Praxis", welche durch die landwirtschaftlichen Fachgesetze wie z.B. die Düngeverordnung definiert wird, verlangt von den Landwirten Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeinträgen. Diese reicht aber in Teilen Bayerns nicht immer aus um die Trinkwasserqualität langfristig zu sichern. Deshalb ist es Ziel der Kooperationen möglichst viele, der in ihrem Wasserschutz- bzw. Einzugsgebiet wirtschaftenden Landwirte von einer an diese Standortverhältnisse angepassten grundwasserschonenden Landbewirtschaftung zu überzeugen und für die dabei auftretenden Mehrkosten oder wirtschaftlichen Nachteile zu bezahlen. Grundsatz jeder Kooperationsvereinbarung muss das Prinzip "Leistung gegen Gegenleistung" sein; dabei muss die Leistung klar definiert (kein "möglichst" oder andere schwammige Formulierungen) werden, kontrollierbar sein und auch kontrolliert werden.
Maßnahmen die zur Verminderung des Eintrages von Nitrat sowie Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser hilfreich sein können, betreffen hauptsächlich die Bereiche Stickstoff-Düngung, Gülle / Jauche, Düngefenster, Viehbesatz, Bodenbedeckung, Zwischenfruchtanbau, bestimmte Bodenbearbeitung, Anbau bzw. Verzicht bestimmter Kulturen, Nmin-Herbst-Prämiensystem, Nmin/DSN-Untersuchungen im Frühjahr, usw.. Derartige Maßnahmen wurden bereits vielfach in Kooperationen umgesetzt.
Weitergehende Information finden unter dem Link: www.lfu.bayern.de/wasser/trinkwasserschutzgebiete/kooperation_mit_landwirten/index.htm
Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Die Wasserrahmenrichtlinie fordert einen guten Zustand für Flüsse, Seen und Grundwasser. Noch ist viel zu tun, damit dieser gute Zustand überall erreicht ist.Bereits heute werden von der Umweltverwaltung viele wasserbezogene Daten ermittelt, um Maßnahmen gezielt umzusetzen. Gewässer werden chemisch, physikalisch und biologisch regelmäßig untersucht. Künftig wollen wir zudem ein abgestimmtes System an Erfolgs- und Wirkungsindikatoren einrichten, um Erfolge der im Rahmen des Wasserpaktes angestoßenen Aktivitäten zu ermitteln und nachweisen zu können. Hierzu wurde bereits eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt und der Landesanstalt für Landwirtschaft gegründet.
Umfassende Informationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Bayern finden Sie unter www.wrrl.bayern.de
Für eine Priorisierung der landwirtschaftlichen Beratung bei Oberflächengewässern und Grundwasser wurden vom Bayerischen Landesamt für Umwelt Kulissen für Gebiete, die die Umweltziele nach WRRL noch nicht erreichen, für eine gezielte Beratung durch die Landwirtschaftsverwaltung erstellt.
Die Karten sollen den Wasserberatern der Landwirtschaftsverwaltung als Grundlage zur Priorisierung ihrer Beratungsaktivitäten dienen. Da die jeweiligen Gebietskulissen für das Grundwasser und das Oberflächengewässer nur geringe Überschneidungen aufweisen, wurden für die Beratung zwei Karten erstellt.
Die „Kulissenkarte - Priorisierung der landwirtschaftlichen Beratung bei Oberflächengewässern (PDF, 14MB)“ stellt die Einzugsgebiete der Oberflächenwasserkörper dar, für die aufgrund folgender Krite-rien besonders hoher landwirtschaftlicher Beratungsbedarf gesehen wird:
- Flusswasserkörper, die gleichzeitig folgende Kriterien erfüllen:
- Trophiezustand mäßig oder unbefriedigend
- signifikanter Bodenabtrag im Einzugsgebiet
- ohne signifikante Belastung durch Punktquellen
- Seewasserkörper mit ökologischen Zustand mäßig, unbefriedigend, schlecht.
Die Karte „Kulissenkarte - Priorisierung der landwirtschaftlichen Beratung zur Minderung der Nitrateinträge ins Grundwasser (PDF, 1MB)" basiert auf den Maßnahmengebieten für Nitrat für den Bewirtschaftungsplan 2016 bis 2021. Zur Priorisierung wurde die Intensität der Landnutzung (Anteil ackerbaulich genutzte Fläche) auf Gemarkungsebene anhand eines Punktesystems mit der Empfindlichkeit (Ergebnis der inversen Nitrateintragsmodellierung) zusammengeführt. Anhand der ermittelten Gesamtpunktzahl wurden die Gemarkungen einer der drei Handlungsprioritäten zugeteilt: niedrige Priorität: Gelb, mittlere Priorität: Orange und höhere Priorität: Rot.
Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung in Bayern finden sie unter www.lfl.bayern.de/iab/duengung/032173/
Oberflächengewässer: Gewässerschutz als Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt
Ziel: Der gute ZustandStandard des Gewässerschutzes ist nach der Wasserrahmenrichtlinie der "gute Zustand" eines Wasserkörpers. Dies bedeutet: Das Gewässer weicht nur wenig vom natürlichen Zustand bei Abwesenheit störender Einflüsse ab und es erfüllt alle EU-Normen zur Wasserqualität. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichtet die Richtlinie alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, ihre natürlichen Gewässer zu erhalten und belastete Gewässer zu sanieren.
Im Mittelpunkt der Überwachung von Fließgewässern und Seen steht das Gewässer als Lebensraum und seine ökologische Funktionsfähigkeit. Dabei werden Lebewesen als Indikatoren für den Zustand der Gewässer genutzt. Untersucht werden vier Organismengruppen, die in der Wasserrahmenrichtlinie als biologische Qualitätskomponenten bezeichnet werden:

- Makrozoobenthos (wirbellose Kleintiere im Substrat)
- Makrophyten und Phytobenthos (fest sitzende Pflanzen und Algen)
- Phytoplankton (frei schwebende Algen)
- Fische
In denjenigen Gewässern, in denen die Umweltziele der Wasserrahmenrichtlinie noch nicht erreicht werden, sind Verbesserungsmaßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen für die Wasserrahmenrichtlinie stellen somit den umfassendsten Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in den Gewässern in Bayern.
Bayerisches Gewässer-Aktionsprogramm 2030 (BAP2030)
Bayern ist ein Wasserland. Unsere Gewässer und ihr Umfeld haben eine herausragende Bedeutung für Mensch und Umwelt.Ein vorausschauender und gesamtheitlicher Schutz vor Hochwasser und Sturzfluten, verbunden mit einem intakten und erlebbaren Gewässerumfeld, sind unverzichtbare Eckpfeiler für eine nachhaltige Entwicklung des Wirtschafts- und Lebensstandortes Bayern.
Neben den Gefahren, die von Hochwasser ausgehen können, bilden Gewässer in der Landschaft ein ökologisches Netzwerk und nehmen wichtige Sozialfunktionen für die Bevölkerung wahr.
Bereits laufende Maßnahmen und Programme werden zu einem in dieser Form einmaligen integralen Konzept zusammengefasst und erweitert, zum zukunftsfähigen Bayerischen Gewässer-Aktionsprogramm 2030 (BAP2030) mit den drei Säulen:
- I: Bayern wasserfest – Nachhaltiger Schutz der Heimat vor Hochwasser und Sturzfluten als konsequente Fortführung des erfolgreichen Hochwasserschutz-Aktionsprogramms 2020plus
- II: Blaue Lebensadern – Naturnahe Gewässer und Biodiversität als ökologisches Rückgrat unserer Landschaft
- III: Freiraum Wasser – Wertvolle Gesundheits- und Erholungsräume für die Menschen
Auf Basis der Bayerischen Biodiversitätsstrategie werden zudem Maßnahmen zum Schutz der vielfältigen Gewässer als spezielle Lebensräume, zum Erhalt der darin lebenden Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Elemente des Biotopverbunds durchgeführt. Die Maßnahmen sind im "Biodiversitäts-Programm Bayern 2030" geschildert. Wichtige Beiträge zum Gewässerschutz werden auch im Rahmen von Projekten des BayernNetzNatur geleistet. Bei vielen dieser mittlerweile über 400 Projekte stehen gewässerökologische Fragestellungen im Mittelpunkt. Beispiele für solche BayernNetzNatur-Projekte sind:
- Osterseen
- Ginghartinger Bach
- Revitalisierung des Schweinach- / Schweinebachsystems
- Ecknachtal
- Bachmuschel im Donautal
Informationsoffensive zu Maßnahmen des Gewässerschutzes und der Gewässerentwicklung im kommunalen Bereich
Wie kann eine wirtschaftliche, nachhaltige und ökologisch verträgliche Gewässerunterhaltung aussehen?Die Gewässer-Nachbarschaften helfen den bayerischen Kommunen unter anderem durch regelmäßige Nachbarschaftstage und umfassende Informationsmaterialien für die Kommunen, die konkreten fachlichen Bedürfnisse und Anliegen der Unterhaltsverpflichteten an Gewässern dritter Ordnung zu behandeln, und fördern den dadurch zusätzlich den Informationsaustausch zwischen den Kommunen.
Umfassende Informationen hierzu finden Sie unter www.gn.bayern.de
Forschung und Förderung blühender und besonders gewässerschonender Energiepflanzen
Alternative Energiepflanze Becherpflanze („Durchwachsene Silphie“)
Zur Gewinnung regenerativer Energien stehen zwischenzeitlich Wildpflanzenmischungen und neuartige Energiepflanzen zur Verfügung, deren Anbau in Bayern noch stärker etabliert werden soll. So hat ein großflächiger Demonstrationsanbau in Oberfranken gezeigt, dass die sogenannte „Durchwachsene Silphie“ eine innovative und gleichzeitig naturverträgliche Alternative zu herkömmlichen Energiepflanzen wie z. B. Mais darstellen kann.
Im Rahmen des von der Regierung von Oberfranken im Projektgebiet Nördliche Frankenalb durchgeführten Projektes werden auf insgesamt 100 Hektar Fläche Silphiepflanzen angebaut. Die Eignung der Silphie als Alternative speziell zum Mais wird dabei unter fachlicher Begleitung durch das Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ) untersucht. Dabei zeigten sich vielfältige Vorteile, wie etwa ein besserer Erosionsschutz, weil die Silphie dank ihrer dichten Wurzeln den Oberboden besser und ganzjährig vor Erosion schützt. Daneben profitiert die Artenvielfalt, denn ein Einsatz von Pestiziden und Herbiziden ist beim Silphie-Anbau nahezu nicht notwendig. Auch das Grundwasser freut sich, weil die Silphie als mehrjährige Pflanze die Nährstoffe besser bindet und damit die Belastung für das Grundwasser geringer ist.
Die Nördliche Frankenalb wurde als Projektgebiet ausgewählt, weil sie die größten als Trinkwasser nutzbaren Grundwasservorräte Nordbayerns besitzt. Gleichzeitig werden in diesem Gebiet über 50 Biogasanlagen betrieben. Das Projekt läuft von 2017 bis 2022. Die Projektkosten von rund 750.000 Euro werden vom Landwirtschafts- und dem Umweltministerium je zur Hälfte getragen.
Weitere Informationen zum Grundwasserschutz im Internet unter www.grundwasserschutz.bayern.de
Gemeinsame Arbeitsgruppe des StMELF und StMUV
Wasserbezogene Daten sind eine wesentliche Grundlage, um Maßnahmen auf ihre optimale Wirksamkeit für die Umweltzielerreichung gemäß europäischer Wasserrahmenrichtlinie aus-zurichten. Der Ermittlung und Bereitstellung sowohl von umweltbezogenen als auch landwirt-schaftlichen Daten kommt dabei eine große Bedeutung zu.
Der Zustand unserer Gewässer wird an einer Vielzahl von Messstellen im Grundwasser sowie an unseren Flüssen, Bächen und Seen untersucht. Wenn der gute Zustand eines Gewässers verfehlt wird, sind effiziente und effektive Maßnahmen erforderlich. Für die Maßnahmenplanung spielen Erhebungen zu den Gewässerbelastungen, seinen Ursachen und Verursachern und der aktuelle Gewässerzustand eine große Rolle. Zusätzlich ist eine sogenannte Defizitanalyse erforderlich, deren zentrale Frage lautet: Wie groß ist der Abstand zwischen dem derzeitigem Gewässerzustand und dem zu erreichenden guten Zustand? Und hier konkret: Um wieviel müssen die Nährstoffeinträge reduziert werden, um den guten Zustand zu erreichen?
Modellrechnungen liefern wichtige Hinweise zur Vermeidung von Einträgen aus verschiedenen Herkunftsbereichen. Daten aus der Landwirtschaft sind deshalb als Eingangsgrößen bei der Modellierung unerlässlich. Ergebnisse von Modellierungen sind immer nur so gut wie die Qualität der Eingangsgrößen.
Angaben zu Defizitanalysen wurden auch bei einer sogenannten Pilotanfrage der EU-KOM zur „Umsetzung der WRRL in Deutschland“ nachgefragt und sind Bestandteil der Berichterstattung an die EU. Um den Anforderungen der EU-KOM nachzukommen, bemüht sich Deutschland Nährstoffmodellierungen zu harmonisieren. Dies wird auch für die verschiedenen Ansätze zur Nährstoffbilanzierung angestrebt.
Die für die anstehenden Aufgaben erforderlichen Daten müssen zeitnah identifiziert, zusammengetragen und aufbereitet werden. In diesem Zusammenhang ist eine Fülle von Detailfragen zu klären. StMELF und StMUV haben dafür eine gemeinsame Arbeitsgruppe „AG Daten“ gegründet.
Gezielter Einsatz der Förderprogramme des Naturschutzes für den Schutz der Gewässer
Für die naturschutzorientierte Pflege und Renaturierung von Gewässern stehen u.a. Fördermittel nach den Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt in der Regel durch die örtlichen Landschaftspflegeverbände.
Flankierend kommen zudem Maßnahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogrammes (VNP) zum Einsatz. Hier ist insbesondere die extensive landwirtschaftliche Nutzung im Einzugsgebiet der Gewässer zu nennen, um Stoffeinträge zu vermeiden. Die Umwandlung von Äckern in Grünland und die düngefreie Wiesennutzung sind hier die einschlägigen Maßnahmen. Die gewässerschonenden Bewirtschaftungsmaßnahmen des VNP umfassen in Bayern insgesamt eine Fläche von ca. 48 000 ha.
Weiterführende Informationen
Links
- Grundlagen und Ziele der Wasserrahmenrichtlinie
- Die Flussgebiete
- Bestandsaufnahme
- Gewässerbewirtschaftungsfragen
- Bewirtsschaftungspläne 2022-2027
- Maßnahmenprogramme 2022-2027
- Wasserpakt Bayern
- UmweltAtlas Bayern – Themenbereich "Gewässerbewirtschaftung"
- Beteiligung der Öffentlichkeit
- Organisation
- Weitere Informationen