Haushaltsabfälle
Haushaltsabfälle einschließlich Geschäfts- und Sperrmüll
Siedlungsabfälle sind Abfälle aus Haushaltungen sowie andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus Haushaltungen ähnlich sind. Der gemischte (brennbare) Restabfall wie
- Hausmüll,
- Kehricht und Sperrmüll
- sowie Abfälle mit ähnlicher Zusammensetzung, etwa aus Papier,
- Bioabfall,
- Metall und Plastik,
zählen hierzu.
Sogenannter "Geschäftsmüll" aus Ladengeschäften und Büroräumen freiberuflich Tätiger, der in seiner Zusammensetzung und im Hinblick auf die anfallenden Einzelmengen mit Abfall aus privaten Haushalten vergleichbar ist, ist ebenfalls im Haushaltsabfall enthalten.
Die aus privaten Haushalten stammenden Abfälle sind grundsätzlich der jeweiligen entsorgungspflichtigen Körperschaft wie zum Beispiel
- im Landkreis,
- in der kreisfreien Stadt,
- ggf. im Zweckverband
zur Entsorgung zu überlassen.
Die Körperschaft kümmert sich um die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung dieser Abfälle.
Wertstoffe aus Haushalten
Als Haushaltsabfall wird Restabfall definiert, der in Haushalten anfällt und mittels eines Behältersystems durch die kommunale Hausmüllabfuhr erfasst und der weiteren Entsorgung zugeführt wird. Dieser Fraktion werden die nicht verwerteten Reste aus Sortier-, Kompostier- und Vergärungsanlagen und die beseitigten Reste aus der Sortierung von Verkaufsverpackungen dualer Systeme zugerechnet.
Die Wertstoffmengen aus Haushalten setzen sich jeweils aus den an die kommunalen Entsorgungsträger zu überlassenden Abfällen zur Verwertung und Abfällen aus gebrauchten Verpackungen, die gemäß der Verpackungsverordnung (VerpackV) von den dualen Systemen zu entsorgen sind, zusammen.
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