LandTierarztquote
Mit der Einführung einer Landtierarztquote soll eine flächendeckende tierärztliche Versorgung vor allem im Nutztierbereich sichergestellt werden. Die Landtierarztquote ist Teil des "Zukunftskonzepts Landtierärzte", das vom Bayerischen Umwelt- und Verbraucherschutzministerium initiiert wurde.
Mit der Landtierarztquote sollen Tierärztinnen und Tierärzte frühzeitig an den ländlichen Raum gebunden und der Kontakt zur Nutztierhaltung und zur tierärztlichen Versorgung von Nutztieren gefördert werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem Auswahlverfahren als geeignet erwiesen haben, können, ab dem Wintersemester 2025/2026, in einer gesonderten Landtierarztquote für das Tiermedizinstudium an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München) zugelassen werden.
Nächstes Bewerbungsfenster: 01. - 28.02.2026
Im Gegenzug verpflichten sich die Bewerber, nach dem Abschluss ihrer Ausbildung für mindestens zehn Jahre in einem bayerischen Bedarfsgebiet als Nutztierärzte mit Schwerpunkt Rind oder Schwerpunkt Schwein zu arbeiten. Als Vorbild dient die bereits existierende Landarztquote in der Humanmedizin.