Durchführungsprotokolle
Die Bestimmungen der Protokolle der Alpenkonvention und deren Entsprechung im innerstaatlichen Recht (Bundesrecht und Landesrecht des Freistaates Bayern)
Die Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention sind selbständige, völkerrechtliche Übereinkommen und bedürfen jeweils der Ratifizierung. Deutschland hat alle Protokolle im Jahr 2002 ratifiziert, sie sind am 18.12.2002 in Kraft getreten (s.a. BGBl II 2002, S. 1785). Sie haben damit innerstaatliche Geltung erlangt und sind für alle staatlichen Organe verbindlich geworden. Die Exekutive und die Gerichte haben die Vorschriften der Alpenkonvention und der Protokolle grundsätzlich als im Range von Bundesrecht stehendes Recht zu beachten und anzuwenden.
Die beigefügte Synopse zeigt für die acht Durchführungsprotokolle in tabellarischer Form auf, wie die Bestimmungen der einzelnen Protokolle der Alpenkonvention bereits im innerstaatlichen Recht (Bundes- und Landesrecht des Freistaates Bayern) Entsprechungen finden. Die detaillierte Prüfung hat ergeben, dass die einzelnen Bestimmungen der acht Durchführungsprotokolle hinreichende Entsprechungen im innerstaatlichen Recht finden. Das innerstaatliche Recht erfüllt grundsätzlich die in den Durchführungsprotokollen der Alpenkonvention formulierten Anforderungen.
Unmittelbare rechtliche Wirkung können nur Regelungen in den Protokollen entfalten, die nach Inhalt, Zweck und Formulierung hinreichend genau sind und keiner weiteren Ausführungsbestimmungen bedürfen (sog. „self-executing“-Normen). Sofern eine Bestimmung in den Protokollen nicht unmittelbar anwendbar ist, kann sie ggf. im Rahmen der Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts herangezogen werden. Bestimmungen in den Protokollen müssen somit etwa im Rahmen von Genehmigungsverfahren oder Umweltverträglichkeitsprüfungen berücksichtigt werden. Ein Beispiel für eine unmittelbar anwendbare Norm in den Protokollen ist etwa Artikel 14 Abs. 1 des Bodenschutzprotokolls.
Das Protokoll über die „Beilegung von Streitigkeiten“ enthält Bestimmungen über die Bildung des Schiedsgerichts und regelt das Prozedere in einem Streitfall. Von einer synoptischen Darstellung wurde bei diesem Protokoll abgesehen.
Als Arbeitshilfe für die Vollzugspraxis dient ein Leitfaden, mit dem auch ein Beitrag zur Verbesserung der Verwaltungsökonomie bei der Umsetzung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention geleistet werden soll. Es soll damit Unsicherheiten bei der Auslegung bzw. Auswertung der Konventionsnormen z. B. hinsichtlich ihrer sprachlichen Fassung oder ihres spezifisschen völkerrechtlichen Hintergrundes begegnet werden.
Weiterführende Informationen zur Alpenkonvention
- Grundlagen der Alpenkonvention
- Anwendungsbereich der Alpenkonvention
- Umsetzung der Alpenkonvention
-
Durchführungsprotokolle
- Die Bestimmungen der Protokolle der Alpenkonvention und deren Entsprechung im innerstaatlichen Recht (
17 KB)
Download : Tabellen zu den Durchführungsprotokollen
- Protokoll 1: Raumplanung und nachhaltige Entwicklung (
162 KB)
- Protokoll 2: Naturschutz und Landschaftspflege (
130 KB )
- Protokoll 3: Berglandwirtschaft (
144 KB)
- Protokoll 4: Bergwald (
117 KB)
- Protokoll 5: Tourismus (
169 KB)
- Protokoll 6: Energie (
117 KB)
- Protokoll 7: Bodenschutz (
153 KB)
- Protokoll 8: Verkehr (
124 KB)