Flächenrecycling und Altlastensanierung
in der
EU-Förderperiode 2014-2020
Aktuelle Hinweise (Stand Februar 2022):
- Die in diesem Programm geförderten Maßnahmen müssen bis zum Oktober 2023 abgeschlossen, abgerechnet und von der Bewilligungsbehörde geprüft sein.
- Das Nachfolgeprogramm 2021 – 2027 soll, vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU-Kommission, voraussichtlich bis zum Sommer 2022 eingeführt werden.
Im bayerischen Operationellen Programm (OP) im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (IWB) 2014-2020 können vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) kommunale Flächenrecycling- und Altlastensanierungsmaßnahmen zur Revitalisierung kontaminierter Flächen gefördert werden. Hierfür stehen in der Programmperiode 2014-2020 Mittel aus dem Europäischen Fonds für die regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von insgesamt sechs Millionen Euro zur Verfügung.
Das bayerische Operationelle Programm (OP) folgt dem Förderprogramm "Flächenrecycling, Altlastensanierung und Altlastenforschung" im Ziel "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (RWB) 2007-2013 nach.
Welche Projekte werden gefördert?
Flächenrecycling- und Altlastensanierungsmaßnahmen können nur im Rahmen des Operationellen EFRE-Programms im Ziel "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" Bayern 2014-2020 gefördert werden. Hierzu wurde ein Auswahlverfahren durchgeführt und begleitend eine Broschüre veröffentlicht.
Rund ums Auswahlverfahren
Informationen zum Auswahlverfahren sind in der Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) zusammengefasst:
Ausgewählte Kooperationen
Kommunale Gebietskörperschaften konnten bis Anfang 2014 interkommunale Interessensbekundungen beim federführenden Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB) einreichen. Die ausgewählten Interessenten mussten bis Ende 2014 ausgearbeitete regionale Entwicklungskonzepte vorlegen. Die abschließende Auswahl der förderfähigen Kooperationen erfolgte im Frühjahr 2015 durch ein Auswahlgremium auf der Grundlage eingereichter regionaler Entwicklungskonzepte.
Soweit in ausgewählten regionalen Entwicklungskonzepten ein Vorhabensbezug zu "Flächenrecycling und Altlastensanierung“ ableitbar ist, sind sowohl Maßnahmen zur Gefahrenabwehr förderfähig, soweit die Kommune nicht Verursacher (Handlungsverantwortlicher) der Altlast ist, als auch Maßnahmen, die über die gesetzliche Verpflichtung der Kommunen nach Paragraf (§) 4 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) zur Gefahrenabwehr hinausgehen.
Voraussetzungen für die EFRE-Kofinanzierungsfähigkeit von Vorhaben der Altlastensanierung und des Flächenrecyclings in der Zuständigkeit des StMUV:
- Es muss eine Bodenkontamination oder Altlast vorliegen.
- Die kontaminierte Fläche muss innerörtlich sein.
- Die Sanierung muss eine höherwertige Nachnutzung vorbereiten.
- Die Kommune muss Grundstückseigentümerin sein.
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nach BBodSchG (also bei Altlasten) können nur gefördert werden, wenn kein Verursacher greifbar oder der Verursacher nicht mehr leistungsfähig ist.
- Maßnahmen bei Flächen, bei denen keine Gefahrenabwehr notwendig ist (kontaminierte Flächen, von denen keine Gefahr ausgeht und die somit auch keine Altlasten sind), können unabhängig von der Verursacherfrage gefördert werden.
- Möglich sind auch Mischfälle, das heißt, es liegt eine Altlast vor, bei der Gefahrenabwehrmaßnahmen notwendig sind, das Projekt geht aber zum Zwecke des Flächenrecyclings über die bloße Gefahrenabwehr hinaus.
Beispiel:
Die zur Gefahrenabwehr erforderliche Grundwassersanierung ist nicht förderfähig, da der Verursacher vorhanden ist. Der darüber hinausgehende Bodenaushub, der ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Flächenrecyclings durchgeführt wird, wäre unabhängig von der Verursacherinanspruchnahme förderfähig.
- Der EFRE-Kofinanzierungssatz liegt bei Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei 40 Prozent (%), bei darüber hinausgehenden Maßnahmen bei 50%.
- Die Restfinanzierung ist von den Kommunen aufzubringen, wobei die Mitfinanzierung aus weiteren kommunalen, sonstigen öffentlichen oder privaten Mitteln möglich ist, soweit der kommunale Eigenanteil 10 % der zuwendungsfähigen Kosten nicht unterschreitet. Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
- Vor-, Detail- bzw. Sanierungsuntersuchungen (im Sinne der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - BBodSchV) sind Leistungen, die den eigentlichen Maßnahmen vorausgehen müssen, damit überhaupt eine verlässliche Kostenschätzung erfolgen und ein entscheidungsreifer Förderantrag gestellt werden kann. Sie gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Diese Leistungen sind aufgrund der tatsächlich angefallenen Kosten anteilig entsprechend dem Anteil der zuwendungsfähigen Kosten an den Gesamtkosten als förderfähig anzusetzen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat eine umfangreiche Aufstellung (siehe Weiterführende Informationen am Seitenende - 'Positivbeispiele zum Flächenrecycling') von bereits durchgeführten Flächenrecyclingmaßnahmen und Altlastensanierungen mit Hinweisen zur Finanzierung zusammengestellt, von denen etliche auch mit EFRE-Mitteln gefördert wurden.
Anträge
Die Bezirksregierungen beraten und unterstützten die Kommunen.
Folgende Antragsunterlagen sind in der Regel bei der Regierung vorzulegen:
- Antragsformular (Formblatt Muster 1a zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO))
- Sanierungsplan nach § 13 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bzw. konkrete Ausplanung der vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen mit der dazugehörigen abschließenden behördlichen Bewertung
- Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde, welche Sanierungsvariante nach § 4 Abs. 3 BBodSchG hinreichend wäre
- Stellungnahme der Kreisverwaltungsbehörde, dass die geplanten Maßnahmen für die vorgesehene Neunutzung geeignet sind
- Detaillierte Kostenschätzung, wobei die kostenmäßige Differenz zwischen den nach BBodSchG zwingend zur Gefahrenabwehr erforderlichen Sanierungsmaßnahmen und dem Kostenansatz für weitergehende Maßnahmen deutlich herausgearbeitet sein muss
- Finanzierungsplan
- Beschluss des zuständigen Organs des Zuwendungsempfängers, das Vorhaben durchführen zu wollen.