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Altlasten: Systematische Vorgehensweise

Prioritätensetzung

Wegen der Vielzahl an Verdachtsflächen und dem hohen Mittelbedarf ist ein schrittweises und an Prioritäten orientiertes Vorgehen erforderlich. Die im Kataster erfassten Flächen werden entsprechend der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV) in die Bearbeitungsprioritäten A, B und C eingestuft. Die Einstufung in Prioritäten bedeutet eine fachlich begründete, zeitliche Reihung für die weitere Vorgehensweise.

Mehrstufiger und schrittweiser Prozess

Die Altlastenbearbeitung erfolgt in einem mehrstufigen und schrittweisen Prozess. Dieser beginnt mit der Erfassung der altlastverdächtigen Fläche im Kataster und setzt sich über die historische Erkundung mit der orientierenden Untersuchung, der Detailuntersuchung, einer ggf. erforderlichen Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung bis hin zur Sanierung und letztlich Entlassung aus dem Altlastenverdacht fort.

Sofortmaßnahmen

Zur Abwehr unmittelbar drohender Gefahren für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt ist auf Grund des Erkenntniszuwachses in jeder Phase der Altlastenbearbeitung das Erfordernis von Sofortmaßnahmen zu prüfen. Zu solchen Sofortmaßnahmen zählen insbesondere Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen.

Weiterführende Informationen

Links

  • Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
  • Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (BayBodSchVwV)
  • Altlastenkataster Bayern
  • Altlastenbewältigung in Bayern
  • Altlastverdachtsflächen ("Altlastenkataster")
  • Wasserwirtschaftsämter

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