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Unter elektromagnetischen Feldern versteht man landläufig die elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder, die eine nichtionisierende Wirkung haben. Häufig wird dafür auch der von den Medien geprägte Begriff "Elektrosmog" verwendet.
Die Grenzwerte für elektromagnetische Felder sind durch bundeseinheitliche Gesetze geregelt.
Mit der Novelle der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über elektromagnetische Felder, 26. BImSchV) wurden im August 2013 die Grenzwerte entsprechend der EU-Richtlinie und den Empfehlungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen auf den gesamten Frequenzbereich von 0 Hertz bis 300 Gigahertz (GHz) erweitert.
Die in der Verantwortung stehenden Expertenkommissionen kommen bisher übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass unterhalb der Grenzwerte keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit nachgewiesen worden sind.
Sowohl die Anlagen für den Stromnetzausbau als auch Funkanlagen müssen die Anforderungen der 26. BImSchV erfüllen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt ermittelt im Rahmen eines Monitoring-Programms die Exposition durch elektromagnetische Felder flächendeckend in bayerischen Wohngebieten. Bislang haben vier Messkampagnen stattgefunden: 2002/2003, 2006/2007, 2011/2012 und 2017/2018.
Die Messkampagnen kamen zum Ergebnis, dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den bayerischen Siedlungen im Mittel über alle Messorte nur sehr niedrigen Feldern ausgesetzt sind:
Die Messungen im Hochfrequenzbereich, bei denen alle Funkanwendungen erfasst wurden, ergaben weniger als 1 Prozent des Summengrenzwertes.
Im Niederfrequenzbereich lagen die elektrischen Felder der Anlagen der Stromversorgung auf so niedrigem Niveau, dass sie messtechnisch nicht erfasst werden konnten.
Im Vergleich dazu können in der Umgebung elektrisch betriebener Hausgeräte, zum Beispiel Elektrorasierer, Mixer und Bohrmaschinen, Felder in der Größenordnung der Grenzwerte oder sogar höher vorkommen.
Nähere Informationen liefern die Abschlussberichte "EMF-Monitoring in Bayern" des Bayerischen Landesamts für Umwelt (siehe Link unter "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Ergänzend zum Mobilfunkpakt Bayern wurde schon Ende 2001 für die Kommunen ein Projekt zur Förderung der Erfassung von elektromagnetischen Feldern (FEE-Projekt) aufgelegt. Durch die Beteiligung am Pakt, die FEE-Messungen und mit Hilfe des Leitfadens mit praktischen Hinweisen für die Standortsuche können Kommunen selbst aktiv bei der Standortsuche und der Standortoptimierung mitwirken (siehe: 'Weiterführende Informationen' am Seitenende - Mobilfunkpakt Bayern).
Ein Leben mit Nullrisiko ist grundsätzlich nicht erreichbar, aber das vom Staat definierte Schutzniveau basiert auf gesicherten, laufend überprüften wissenschaftlichen Erkenntnissen. Darüber hinaus kann jeder Einzelne die persönliche Exposition weiter minimieren, denn im persönlichen Umfeld kann man elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, die die Grenzwerte erreichen oder sogar überschreiten. Dies kann zum Beispiel bei schlechtem Empfang des eigenen Mobilfunkgeräts der Fall sein.
Tipps dazu finden sich zum Beispiel in den genannten Publikationen unter "Weiterführende Informationen - Publikationen" am Seitenende.
Nähere Informationen zu aktuellen wissenschaftlichen Forschungsergebnissen in Form von Publikationen und Zusammenfassungen können auf den Portalen
eingesehen werden (siehe 'Weiterführende Informationen' am Seitenende).