Neuer Mobilfunkstandard 5G
Was ist 5G?
Der neue 5G-Standard ist eine Weiterentwicklung des bisherigen 4G-Standards (LTE). Er setzt neue Maßstäbe bei Datengeschwindigkeit, Netzkapazität, Reaktionszeit und Datensicherheit. Derzeit stellen die Netzbetreiber die Mobilfunkversorgung weltweit schrittweise auf die leistungsfähigere 5G-Technik um. Damit sollen insbesondere Industrie 4.0, autonomes Fahren und das Internet der Dinge ermöglicht werden.
Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen
Für die Bewertung der gesundheitlichen Wirkungen ist die Sendeleistung im jeweils verwendeten Frequenzbereich maßgeblich. Es ist dabei unerheblich, ob die Übertragungsmethode 2G, 3G, 4G (LTE) oder 5G ist. Die Grenzwerte der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV), die auf den Bewertungen nationaler und internationaler Expertenkommissionen basieren, sind dementsprechend frequenzabhängig. Sie decken den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz ab.
Herkömmlicher Mobilfunk nutzt derzeit in Deutschland Frequenzbänder zwischen 700 (Megahertz) MHz und 2,6 Gigahertz (GHz), WLAN verwendet Frequenzbänder bis 5 Gigahertz (GHz).
Für die nun im Aufbau befindlichen 5G-Mobilfunknetze werden daher Frequenzbänder verwendet, die bereits heute schon für den Mobilfunk oder vergleichbaren Anwendungen genutzt werden. Für diese Frequenzbereiche liegen sehr viele Studien vor (siehe in der unten genannten Datenbank der RWTH Aachen) und Erfahrungen aus über zwei Jahrzehnten Anwendung.
Deshalb unterstreicht der achte Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung die Vorsorgewirkung der geltenden Grenzwerte (Drs. 19/6270 vom 11.2018): „Auch auf der Basis der neueren Ergebnisse kann festgestellt werden, dass durch die geltenden Grenzwerte der 26. BImSchV die Bevölkerung ausreichend vor gesundheitlichen Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt ist.“
Entsprechend resümiert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): „Sofern die Grenzwerte eingehalten werden, sind nach dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand keine gesundheitsrelevanten Wirkungen zu erwarten.“ (vgl. Link zum BfS).

Weiterer Ausbau
In einem weiteren Ausbauschritt sollen für 5G-Anwendungen zum Beispiel im industriellen Bereich auch höhere Frequenzbänder ab 20 GHz verwendet werden. Zwar ist davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen unterhalb der bestehenden Grenzwerte keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Da für diesen Bereich bislang weniger Untersuchungsergebnisse vorliegen, sieht die 5G-Strategie der Bundesregierung öffentlich geförderte Forschung mit Schwerpunkt auf Frequenzen oberhalb 20 GHz vor.
Der Mobilfunkausbau erfolgt eigenwirtschaftlich durch die Netzbetreiber unter Beachtung der mit der Ersteigerung von Frequenzen eingegangenen Ausbauverpflichtungen.
Dabei gibt der Bund für den Ausbau die rechtlichen Rahmenbedingungen vor (vgl. Link zur Bundesnetzagentur).
Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage
Zur Inbetriebnahme einer ortsfesten Funkanlage ist eine Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur notwendig. Darin ist unter anderem der Sicherheitsabstand entsprechend der Grenzwerte der 26. BImSchV festgelegt.
Weiterführende Informationen
Wissenschaftliche Literaturdatenbank und Informationsplattform der RWTH Aachen zu elektromagnetischen Feldern
Bundesbehörden
- Bundesnetzagentur (u.a. Frequenzzuordnung und Vergabekriterien)
- Bundesministerium für Umwelt (Fragen und Antworten zu 5G)
- Bundesamt für Strahlenschutz (Informationen zu 5G)
- Bundesamt für Strahlenschutz (Kurzvideo zu 5G)
Behörden anderer Länder
- Schweizer Bundesamt für Umwelt BAFU (zum 5G Ausbau in der Schweiz)
- Österreichisches Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (5G Faktencheck)
Internationale Behörden
- Weltgesundheitsorganisation (allgemein zur Bewertung elektromagnetischer Felder)
- Internationale Organisation zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (Unterlagen zur Überarbeitung der Grenzwertempfehlungen)