zum Inhalt

Zur Startseite des Internetangebots
Beginn der Metanavigation
  • Barrierefreiheitserklärung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
  • Sehhilfen und Vorlesefunktion
  • Videos zur Bedienung des Webauftritts in Gebärdensprache
  • Die Inhalte und Handhabung des Internetangebots in leichter Sprache
  • Externer Link zum Instagram-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Facebook-Auftritt des Ministeriums
  • Externer Link zum Youtube-Kanal des Ministeriums
  • Externer Link zum Linkedin-Auftritt des Ministeriums
  • Ministerium
    • Staatsminister Glauber
    • Amtschef
    • Ministerialdirektor
    • Wir über uns
    • Organisation des Ministeriums
    • Anfahrt - so erreichen Sie uns
    • Karriere im Ministerium
    • Behörden
    • Auszeichnungen
    • EU und Internationales
    • EMAS und Klimaneutralität
  • Presse
    • Pressemitteilungen
    • Podcast
    • Pressestelle
    • Pressefotos
    • Newsletter
    • Publikationen
  • Themen
    • Abfallwirtschaft
    • Biotechnologie
    • Bodenschutz und Altlasten
    • Gentechnik
    • Gewerbeaufsicht
    • Klimaschutz
    • Lärmschutz
    • Lebensmittelsicherheit
    • Luftreinhaltung
    • Nachhaltigkeit
    • Naturschutz
    • Reaktorsicherheit
    • Ressourcenschutz
    • Strahlenschutz
    • Tiergesundheit und Tierschutz
    • Umwelt und Wirtschaft
    • Verbraucherschutz
    • Wasserwirtschaft
  • Aktionen
    • klima.bayern
    • BayernTourNatur
    • Welpenkampagne
    • Verbraucherbildung
    • Natur im Fokus
    • BNE  Bayern
    • Gartenschauen
    • Umwelt- und Klimapakt
    • Naturtalente
    • Wasserprofis
    • Bayern-Entdecker
    • Naturschutzpartner Landwirt
  • Service
    • Bayerisches Verbraucherportal
    • Abfallratgeber Bayern
    • Publikationen
    • Freizeittipps
    • Kommunen-Infoportal
    • Servicestelle
    • Unsere Apps
    • Kinder und Jugendliche
    • Umweltdaten
    • Förderung
    • Rechtsgrundlagen
    • Umweltnavigator Bayern
  • Startseite >> 
  • Themen >> 
  • Strahlenschutz >> 
  • Genehmigung und Aufsicht
Weitere Strahlenschutz-Themen
  • Strahlenschutz
    • Strahlenschutz und Umweltradioaktivität
    • Radon-Vorsorgegebiete
  • Genehmigung, Aufsicht und Kontrolle
  • Radiologischer / Nuklearer Notfallschutz
  • Röntgenstrahlung
    • Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung
    • Schutz der Personals, der Patienten und der Bevölkerung
  • Elektromagnetische Felder
    • Grenzwerte, Empfehlungen und Messungen
    • Mobilfunkpakt Bayern (FEE-2-Projekt)
    • Glossar Mobilfunk
    • Links zu Behörden, wissenschaftlichen Organisationen und Expertenkommissionen
  • Links
    • Rechtsgrundlagen ionisierende Strahlung
    • Rechtsgrundlagen nichtionisierende Strahlung
    • Daten und Messwerte
    • Radon in Gebäuden
    • Publikationen
  • Daten zu Strahlenschutz

Genehmigung und Aufsicht der Verwendung ionisierender Strahlung

Strahlenschutzrechtliches Genehmigungsverfahren

Wer mit radioaktiven Stoffen umgeht, sie lagert, bearbeitet oder beseitigt, bedarf einer Genehmigung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Das Strahlenschutzgesetz spricht dabei von "sonstigen radioaktiven Stoffen", in Abgrenzung zu Kernbrennstoffen, bei denen sich die Genehmigung nach dem Atomgesetz richtet, wenn die Kernbrennstoffe eine bestimmte Masse überschreiten.
Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, z.B. Beschleuniger bedürfen einer Genehmigung nach§ 10 bzw. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
Darüber hinaus ist die Verwendung ionisierender Strahlung aus einer Anlage zur Spaltung von Kernbrennstoffen zur medizinischen Anwendung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 StrlSchG ebenfalls genehmigungspflichtig.
Diese Genehmigungen sind zu erteilen, wenn bestimmte Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind.

Genehmigungsvoraussetzungen

Wichtigste Genehmigungsvoraussetzungen:

  • Zuverlässigkeit des Antragstellers
  • Eine ausreichende Anzahl von zuverlässigen und fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten mit festgelegten Entscheidungsbereichen
  • Ausreichende Kenntnisse der Beschäftigten über Strahlengefährdung und Schutzmaßnahmen
  • Einrichtungen und Maßnahmen zur Gewährleistung der Einhaltung der Strahlenschutzvorschriften nach dem Stand von Wissenschaft und Technik
  • Vorsorge für eventuelle gesetzliche Schadenersatzforderungen
  • Schutz gegen Terroranschläge, Diebstahl und Sabotage
  • Überwiegende öffentliche Interessen stehen im Hinblick auf die Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden dem Vorhaben nicht entgegen.

Darüber hinaus sind alle gesetzlichen Strahlenschutzvorschriften einzuhalten.

Aufsicht über die Verwendung von ionisierender Strahlung

Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen unterliegt der Aufsicht nach§ 178 Strahlenschutzgesetz.

Zur Aufgabenerfüllung verfügt das zuständige Landesamt für Umwelt über:

  • Im Strahlenschutz ausgebildetes Personal
  • Strahlungsmessgeräte und -fahrzeuge
  • Laboratorien zur Aufbereitung und Auswertung von Proben

Die mit

  • dem Umgang von radioaktiven Stoffen,
  • der Errichtung und dem Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung sowie
  • der medizinischen Anwendung von durch Spaltung von Kernbrennstoffen erzeugter ionisierender Strahlung

zusammenhängenden Verwaltungsaufgaben werden im Auftrag und auf Weisung des Bundes von den zuständigen Behörden der Länder ausgeführt.

Zuständigkeiten

Zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde in Bayern ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). Das LfU gehört zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).

Weitere Angebote

Social Media

Besuchen Sie uns auf unseren Social Media Kanälen


Newsletter

  • Pressenewsletter
  • BayernTourNatur
  • Kommunalnewsletter

Für Kommunen

  • Kommunen-Infoportal

English Version

  • Bavarian State Ministry of the Environment and Consumer Protection

Für Kids und Teens

  • Angebote für Kinder und Jugendliche

Themenportale

  • Abfallratgeber Bayern
  • BayernTourNatur
  • Blühpakt Bayern
  • BNE  Bayern
  • Gewerbeaufsicht Bayern
  • Hochwasserinfo
  • klima.bayern
  • Nachhaltigkeit Bayern
  • Naturerlebnis
  • Naturgefahren
  • Natur.Vielfalt.Bayern
  • Stadt.Klima.Natur
  • Umwelt- und Klimapakt
  • Verbraucherbildung
  • Verbraucherportal Bayern
  • Welpenkampagne

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz | Barrierefreiheitserklärung | Barrieren melden | Kontakt | Datenschutz | Impressum | Sitemap