Radon-Vorsorgegebiete
Seit Anfang 2019 enthalten das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung des Bundes neue Regelungen zum natürlich vorkommenden radioaktiven Edelgas Radon, das in unterschiedlichen Konzentrationen überall in der Natur vorhanden ist. Radon entsteht im Boden durch den radioaktiven Zerfall von Uran und kann beispielsweise durch undichte Fugen oder Risse in Häuser gelangen. Bei längeren Aufenthalten in Räumen mit erhöhten Radonkonzentrationen kann die Entstehung von schwerwiegenden Lungenerkrankungen begünstigt werden.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass deutschlandweit sogenannte Radon-Vorsorgegebiete festgelegt werden müssen. Radon-Vorsorgegebiete, sind Gebiete, in denen erwartet wird, dass die über das Jahr gemittelte Radonkonzentration in der Luft in einer beträchtlichen Anzahl von Gebäuden (10 %) mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen den gesetzlich festgelegten Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) Luft überschreitet. Anhand von Prognosekarten des Bundesamtes für Strahlenschutz wurde der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als solches potentielles Radon-Vorsorgegebiet erkannt. Vom Landesamt für Umwelt (LfU) beauftragte Messungen der Bodenluft stützen diese Einschätzung.
In Bayern wurde der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge als Radon-Vorsorgegebiet festgelegt. Die Festlegung erfolgt durch eine Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und tritt am 11.02.2021 in Kraft.
In Radon-Vorsorgegebieten entsteht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die gesetzliche Verpflichtung an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoß die Radonkonzentration zu messen. Diese Messungen müssen innerhalb von 18 Monaten nach Festlegung als Radon-Vorsorgegebiet durchgeführt werden, die Messdauer beträgt 12 Monate. Gemessen wird mit kleinen Messdosen, sogenannten Exposimetern, die bei anerkannten Stellen erhältlich sind. Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine Liste über diese anerkannten Stellen. Die Exposimeter werden ausgelegt und nach Ablauf der Messdauer zur Auswertung eingeschickt. Nach kurzer Zeit erhält man so qualitätsgesicherte Ergebnisse.
Aus Werten unterhalb von 300 Bq/m3 Luft ergibt sich keine Pflicht zu handeln. Liegt die Radonkonzentration nahe an den 300 Bq/m3 Luft, kann diese meist bereits durch kleinere Maßnahmen wie regelmäßigem Stoßlüften, weiter gesenkt werden. Wird der Referenzwert deutlich überschritten, müssen in Radon-Vorsorgegebieten verpflichtend Radon-Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Diese Maßnahmen können von einfachen Abdichtungsmaßnahmen bis hin zu Sanierungen reichen. Anschließend muss erneut gemessen werden. Sollten die durchgeführten Maßnahmen nicht zur Absenkung der Radonkonzentration führen, muss dies beim Landesamt für Umwelt angezeigt werden.
In Radon-Vorsorgegebieten muss zudem bei Neubauten neben den überall verpflichtenden Maßnahmen zum Feuchteschutz eine weitere Maßnahme zum Schutz vor Radon umgesetzt werden.
Nicht nur in Radon-Vorsorgegebieten, sondern auch außerhalb ist eine Überschreitung des gesetzlich vorgegebenen Referenzwerts von 300 Bq/m3 in der Innenraumluft möglich. So hat z.B. die Bausubstanz eines Gebäudes neben dem Radongehalt im Boden ebenfalls Einfluss auf die Radonsituation. Deswegen sind auch außerhalb von Radon-Vorsorgegebieten Messungen sinnvoll. Denn nur eine Messung der Radonkonzentration lässt eine eindeutige Aussage über die Radonbelastung in Gebäuden zu.
Das Landesamt für Umwelt ist die für Radon zuständige Fachbehörde in Bayern. Auf ihrer Internetseite finden sich umfassende Informationen zum Thema Radonschutz, Radonmessungen und Radonmaßnahmen.