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Kennzeichnung von Chemikalien


Viele chemische Produkte wie

  • Lacke,
  • Farben,
  • Abbeizer,
  • Treibstoffe,
  • Klebstoffe,
  • Lösemittel,
  • Reinigungsmittel
  • und auch Duftöle

können für die Gesundheit des Menschen oder für die Umwelt gefährlich sein.
Beispielsweise wenn sie

  • explosionsfähig,
  • entzündbar,
  • toxisch,
  • karzinogen,
  • ätzend,
  • reizend,
  • sensibilisierend
  • oder umweltgefährlich

sind.

Wenn die von diesen Produkten ausgehenden Gefahren und die für den sicheren Umgang erforderlichen Schutzmaßnahmen nicht erkennbar sind, können die Betroffenen nicht sich selbst bzw. die Umwelt davor schützen. Deswegen sind hierfür besondere Einstufungs-, Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften vorgeschrieben.

Das Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht für Chemikalien befindet sich derzeit im Umbruch. Mit der seit dem 20.01.2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung Nr. 1272/2008 ist das so genannte Global Harmonisierte System (GHS) zur weltweit einheitlichen Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen in Europa eingeführt worden. In allen Staaten, die das GHS-System übernommen haben, werden Chemikalien zukünftig nach denselben Kriterien eingestuft, Risiken kenntlich gemacht und Ratschläge für die sichere Anwendung gegeben. Durch verbesserte Gefahrenkommunikation wird der Schutz von Mensch und Umwelt vor Chemikalien gestärkt. Zugleich erleichtert das GHS den Chemikalienhandel, da beim Export Chemikalien künftig nicht mehr je nach Zielland unterschiedlich zu kennzeichnen sind.

Das neue Kennzeichnungssystem

Das neue Kennzeichnungsrecht für Chemikalien ist in Europa damit zwar schon eingeführt, gilt aber vorerst noch auf freiwilliger Basis. Das bisherige europäische System kann noch eine Reihe von Jahren weiter verwendet werden. Die Übergangsregelung für Stoffe ist bereits abgelaufen, Gemische dürfen noch bis zum 31.05.2015 nach dem alten System gekennzeichnet werden.

Teilweise wurden die bisherigen Symbole für die Gefahrstoffkennzeichnung lediglich optisch überarbeitet.

Neue Piktogramme

Es gibt jedoch auch drei völlig neue Piktogramme:

  • die Gasflasche,
  • das Ausrufezeichen,
  • das Piktogramm für Gesundheitsgefahren.

Neue Signalwörter

Neu sind außerdem zwei Signalwörter:

  • ACHTUNG gibt an, dass es sich um eine weniger schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt
  • GEFAHR bedeutet, dass es sich um eine schwerwiegende Gefahrenkategorie handelt.

Entfall von Piktogrammen bzw. Symbolen:

Eines der bisher verwendeten Symbole entfällt völlig:
Das schwarze Andreaskreuz im orangefarbenen Feld.
An seine Stelle tritt - je nach Gefahreneinstufung - das Piktogramm "Ätzwirkung", "Gesundheitsgefahr" oder "Ausrufezeichen" und in Ausnahmefällen sogar der "Totenkopf mit gekreuzten Knochen".

Informationen zu den neuen Symbolen

Ausführliche Informationen zu den neuen Symbolen erhalten Sie, wenn Sie auf die nachtehenden, einzelnen Piktogramme klicken

UmweltGesundheitsgefahrAusrufezeichenTotenkopf mit gekreuzten KnochenÄtzwirkungGasflascheFlamme über einem KreisFlammeExplodierende Bombe

Weiterführende Informationen

  • Gefahrstoffe - Gesundheitsgefahren, Risikovermeidung und Sicherhitstipps

Materialien

  • Broschüre: Die neu(e)n Zeichen für Ihre Sicherheit - Eine Information
    zur neuen Chemikalienkennzeichnung
  • Ausstellungsposter (Zip-Datei, 43 MB)

Spezielle Fragen zur Gefahrstoffkennzeichnung

  • Adressen und Telefonnummern von Gewerbeaufsichtsämtern und Giftnotrufzentralen

Links

  • Das Bayerische Verbraucherportal: GHS – neue globale Chemikalienkennzeichnung
  • BAuA: Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung"
  • Gefahrstoffdatenbank der Länder
  • BG Chemie: GHS-Konverter
  • BG Chemie: Plakate

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