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Fracking

Der Bundestag hat am 24.06.2016 eine Neuregelung zum Fracking verabschiedet.

Mit der Neuregelung wird unkonventionelles Fracking in Bayern ausgeschlossen. Unkonventionelles Fracking ist eine Technologie mit einem nicht akzeptablen Restrisiko. Der Freistaat hat sich von Anfang an dafür eingesetzt, diese Technologie zu untersagen, solange nicht alle Risiken für Mensch und Umwelt ausgeschlossen sind. Damit greift der Bundestag alle zentralen bayerischen Forderungen auf.

Höchstens vier Probebohrungen zur Erforschung des unkonventionellen Fracking sollen in Deutschland noch erlaubt werden. Hier müssen die Länder aber jeweils zustimmen. Bayern hat sich von Anfang an für einen entsprechenden landesrechtlichen Vorbehalt bei Forschungsvorhaben eingesetzt.

Auch beim konventionellen Fracking gibt es in Zukunft wichtige Beschränkungen, die Bayern unterstützt hat. Ein wichtiges bayerisches Anliegen ist der Schutz von Brunnen für die Gewinnung von Mineralwasser oder für Brauereien. Der Gesetzentwurf sieht ein Verbot von Fracking-Maßnahmen in Einzugsgebieten von Mineralwasservorkommen und von Wasserentnahmestellen zur Herstellung von Lebensmitteln vor.

Weiterführende Informationen

  • Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

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