Förderschwerpunkt "Klimaschutz in Kommunen"
Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen sowie Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz (Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen) und/oder zur Klimaanpassung.
Zielsetzung
Die Förderung soll dazu beitragen, Bayern bis spätestens 2040 zum ersten klimaneutralen Bundesland in Deutschland zu machen und unsere Heimat auch für künftige Generationen zu erhalten.
Gegenstand
Gefördert werden
- die Einführung, Erweiterung und Weiterführung eines Energiemanagements in öffentlichen Gebäuden,
- die Erstellung, Erweiterung und Aktualisierung von Konzepten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung,
- die Teilnahme an Qualitätsmanagementverfahren mit Klimaschutzbezug,
- die Einrichtung einer Koordinierungsstelle zum Klimaschutz (Klimaschutzlotse),
- die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur Darstellung klimaverträglicher Mobilitätsangebote,
- weitere Konzepte mit Klimabezug, die die Minderung von Treibhausgasemissionen zum Ziel haben,
- die Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen, Innen- und Hallenbeleuchtung in öffentlichen Gebäuden,
- weitere Umsetzungsvorhaben zur systematischen Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Klimaanpassung.
Antragsberechtigte
Zuwendungen können bayerische Kommunen, deren Zusammenschlüsse sowie Kommunalunternehmen in Bayern erhalten, Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz können für ausgewählte Vorhaben Zuwendungen beantragen.
Bewilligungsbehörden
Förderanträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen:
- bis zu 50 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse, falls eine Kombinierbarkeit mit der Kommunalrichtlinie des Bundes möglich ist)
- bis zu 70 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse)
- bis zu 90 % (für Kommunen und deren Zusammenschlüsse in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf)
Weiterführende Informationen
Links
- Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz –KommKlimaFöR 2023 vom 2. Dezember 2022 (für Anträge ab 01.01.2023)
- Übersicht KommKlimaFöR 2023 (PDF)
- Förderrichtlinien Kommunaler Klimaschutz (KommKlimaFöR) mit Antragsformular vom 5. Dezember 2019 (für Anträge bis 31.12.2022)
- Energie-Atlas-Bayern
- European Energy Award