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Der Freistaat Bayern unterstützt bayerische Kommunen, andere juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts, Partner der Bayerischen Staatsregierung in der Bayerischen Klima-Allianz sowie geeignete Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung bei der Durchführung von Vorhaben zum Klimaschutz (Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen) und/oder zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels.
Die Förderung soll dazu beitragen, Bayern bis spätestens 2050 zum ersten klimaneutralen Bundesland in Deutschland zu machen und unsere Heimat auch für künftige Generationen zu erhalten.
Gefördert werden
Zuwendungen können insbesondere bayerische Kommunen und deren Zusammenschlüsse erhal-ten, aber auch Kommunalunternehmen, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, juristische Personen des privaten Rechts (wenn sie sich mehrheitlich in kommunaler Hand befinden), Mitglieder der Bayerischen Klima-Allianz sowie geeignete Anbieter der beruflichen Aus- und Weiterbildung.
Förderanträge sind bei der örtlich zuständigen Regierung zu stellen.
Die Förderung erfolgt projektbezogen (Projektförderung) und im Wege der Anteilfinanzierung mit folgenden Fördersätzen: