Klimapolitik in Bayern
Bayerns Beitrag zur internationalen Klimapolitik
Im Abkommen von Paris aus 2015 haben sich 194 Staaten und die EU verpflichtet, den globalen Temperaturanstieg durch den menschgemachten Klimawandel auf möglichst 1,5 Grad Celsius, auf jeden Fall aber auf deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls Vertragspartner des Übereinkommens und hat sich bundesgesetzlich zur Klimaneutralität 2045 verpflichtet. Bayern steht konsequent zum Abkommen von Paris und will engagiert zu dessen Umsetzung und zum Erreichen des deutschen Ziels beitragen.
Der bayerische Dreiklang: Klimaschutzgesetz, Klimaschutzprogramm und Finanzen
Der Klimawandel ist längst in Bayern angekommen – er ist spür- und messbar und zeigt klar und deutlich: Bayern bleibt von den unvermeidbaren Veränderungen des Klimawandels nicht verschont. Die Durchschnittstemperatur ist seit Mitte des letzten Jahrhunderts bereits um 2,3 °C gestiegen, im sensiblen Alpenraum sind die Temperaturen in den letzten 100 Jahren sogar doppelt so stark gestiegen wie im weltweiten Durchschnitt. Auch künftig erwarten wir mehr Extremwetterereignisse, nassere Winter und trockenere Sommer. Die Folgen dieser Entwicklungen zeigen sich auch in den Kommunen in Bayern und wirken sich auf das Leben der Menschen aus.
Der Schutz des Klimas ist eine Jahrhundertaufgabe. Bayern stellt sich dieser Herausforderung und trägt konsequent zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Mit dem Dreiklang aus Klimaschutzgesetz, Klimaschutzprogramm und Klimaforschung sowie einer entsprechenden finanziellen Ausstattung wird der klare Wille zu nachhaltigem Klimaschutz eindrucksvoll dokumentiert, den die Staatsregierung in gemeinsamer Anstrengung von allen Ressorts umsetzen will.
Der bayerische Weg zeigt schon jetzt deutliche Erfolge: Mit 6,1 Tonnen Treibhausgasemissionen pro Einwohner im Jahr 2024 unterschreitet Bayern den gesamtdeutschen Durchschnittswert von 7,8 Tonnen deutlich und gehört damit weltweit mit zu den fortschrittlichsten Industrieländern.
Das ist jedoch nicht ausreichend. Die Zielsetzungen des Pariser Klimaschutzabkommens fordern mehr. Im Bewusstsein seiner internationalen Vorbildfunktion handelt Bayern dabei konsequent nach den folgenden klimapolitischen Leitlinien:
- Wir handeln vorausschauend, um zukünftige Folgen des Klimawandels zu begrenzen.
- Wir handeln gemeinsam in dem Bewusstsein, dass jeder von uns und sämtliche Lebens- und Wirtschaftsbereiche betroffen sind.
- Wir stellen die enge Verzahnung von Klimaschutzgesetz-, Klimaschutzprogramm und angemessener Finanzmittel sicher.
- Wir fordern und leben die Vorbildfunktion des Staates und unterstützen entsprechend auch die Kommunen.
- Wir achten auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des Klimaschutzes.
- Wir nutzen die Klimaforschung als Grundlage für einen wirkungsvollen Klimaschutz.
- Wir handeln lokal im Bewusstsein unserer globalen Verantwortung.
Emissionshandel in der Europäischen Union und Deutschland
Beim Emissionshandel wird die Abgabe des wichtigsten Treibhausgases CO2 in die Atmosphäre berechtigungspflichtig und mit einem Preis belegt. Dadurch wird es wirtschaftlich, den Ausstoß klimaschädlicher Gase zu reduzieren und klimaschonende Technologien zu fördern. Beim EU-Emissionshandel (Emission Trading System - ETS) können Emissionsberechtigungen an einer Börse gehandelt werden, wodurch sich ein Marktpreis bildet. Die Gesamtzahl der Emissionsberechtigungen wird über die Jahre immer weiter reduziert, wodurch sich der Ausstoß im zeitlichen Verlauf genau steuern lässt.
Es gibt in der EU zwei unterschiedliche Handelssysteme. Am ersten System, dem ETS 1 nehmen europaweit etwa 9.000 große Verbrennungsanlagen – meist Kraftwerke und industrielle Anlagen - teil, davon rund 1.800 in Deutschland. Mit dem Emissionshandel und seiner CO2-Bepreisung ist es gelungen, den Treibhausgasausstoß der teilnehmenden Anlagen seit 2005 um rund 50 % zu reduzieren. Der ETS 1 ist damit das erfolgreichste Klimaschutzinstrument der EU.
Das ETS 2 (Emissions Trading System 2) ist ein neues, eigenständiges EU-Handelssystem für Treibhausgase, das speziell die Bereiche Gebäude, Straßenverkehr und kleine Industrien reguliert. Es wird gegenwärtig noch national umgesetzt, soll später aber EU-weit angewandt werden. In Deutschland enthält das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz die einschlägigen Regularien. Anders als beim bestehenden ETS 1 sind im ETS 2 nicht die Endverbraucher (wie Hausbesitzer oder Autofahrer) zur Teilnahme verpflichtet, sondern die Inverkehrbringer von Brennstoffen, also Brennstofflieferanten und Großhändler. Diese müssen für die Emissionen, die aus den von ihnen verkauften Brennstoffen entstehen, kostenpflichtige Berechtigungen erwerben.
Gegenwärtig wird von der Bundesregierung für diese Berechtigungen ein Preiskorridor gesetzlich festgesetzt, der 2026 55 – 65 Euro pro Tonnen CO2 beträgt. Für die Zukunft ist ein Systemwechsel von staatlich festgesetzten Preisen hin zu einer marktgesteuerten Lösung vorgesehen, bei der sich in Analogie zum ETS 1 ein Preis am Markt bildet.
Bayern setzt sich dafür ein, die Länder am Aufkommen der CO2-Bepreisung im Umfang von mindestens 25% zu beteiligen. Der Bund vereinnahmt diese Mittel (Aufkommen 2025: 21,4 Milliarden Euro) bisher vollständig und dotiert damit den Klima- und Transformationsfonds, von dem insbesondere Kommunen bislang nur über einzelne Förderprogramme und in zu geringem Umfang profitieren können.
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) in der Fassung vom 1. Januar 2023
- Klimaschutzprogramm 2025 (28.04.2026) (PDF)
- Wir machen mit! Klimaneutrales Bayern 2040
- Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
- Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgasemissionshandelsgesetz (TEHG) - IZU (bayern.de)
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) - IZU (bayern.de)
