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Klimaneutrale Staatsverwaltung

Bilanzierung der Treibhausgasemissionen

Gemäß bayerischem Klimaschutzgesetz (Art. 3 Abs. 2) sollen die Staatskanzlei sowie die Staatsministerien bis 2023 klimaneutral sein. Hierzu wurde erfolgreich eine Startbilanz für das Bilanzjahr 2021 erstellt.

Für das Jahr 2023 wurde diese Bilanz aktualisiert. Die nicht vermeidbaren und somit auszugleichenden THG-Emissionen der Staatsministerien für das Jahr 2023 summieren sich auf insgesamt 6.533 Tonnen CO2-Äquivalente (t CO2e) einschließlich auszugleichender Flüge.

Die Aufteilung der Emissionen ist wie folgt:

  • Scope 1: 764 t CO2e (12 %)
  • Scope 2: 1.655 t CO2e (25 %)
  • Scope 3: 4.113 t CO2e (63 %)*, inklusive der von den Ressorts gemeldeten Sicherheitsaufschläge.

* Die Bilanzierung des Stromverbrauchs erfolgt gemäß marktbasiertem Ansatz. Weiterführende Informationen hierzu können der Seite der Landesagentur für Energie und Klimaschutz entnommen werden..

Dabei wurden die folgenden fünf Scope 3-Emissionsquellen für das Jahr 2023 erfasst:

  • IT-Ausstattung: 2.542 t CO2e (39 %)*
  • Vorkette Strom/Wärme: 464 t CO2e (7 %)
  • Dienstreisen: 442 t CO2e (7 %)
  • Abfall: 11 t CO2e (0,2 %)
  • Papierverbrauch: 530 t CO2e (8 %)

Das ergibt in der Summe der Scope 3-Emissionen 3.989 t CO2e, ohne Sicherheitsaufschläge.

Auf Basis dieser Daten erfolgte die Beschaffung der erforderlichen Emissionszertifikate zum Preis von durchschnittlich 9,20 Euro. Damit sind die THG-Emissionen der Staatsministerien für das Jahr 2023 ausgegli-chen und das gesetzliche Ziel der Klimaneutralität erreicht.

Ausgleich der Treibhausgasemissionen

Das Bayerische Klimaschutzgesetz (BayKlimaG) verpflichtet die Staatsregierung, klimawirksame Emissionen zu vermeiden, zu reduzieren und die nicht vermeidbaren Emissionen auszugleichen. Dieser Ausgleich erfolgt durch die Kombination von Maßnahmen im Inland und im Ausland. Alle diese Maßnahmen reduzieren Emissionen oder entnehmen der Atmosphäre CO2.
Durch den Erwerb internationaler CO2-Zertifikate finanziert Bayern hochwertige und qualitätsgesicherte Klimaschutzprojekte in anderen Ländern, in der Regel in Entwicklungsländern (Länder des globalen Süden), und leistet damit einen wichtigen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. In der Ausschreibung der internationalen Zertifikate finden Projekte aus Partnerregionen Bayerns eine besondere Berücksichtigung.

Gemäß Beschluss des Ministerrats vom 28.06.2022 zum Umsetzungskonzept klimaneutrale Staatsregierung sollen Maßnahmen in Bayern – sogenannte regionale Ausgleichsmaßnahmen – die internationalen Zertifikate in zunehmendem Maße ergänzen bzw. langfristig ersetzen. Hierbei stehen Projekte im Bereich der wichtigsten heimischen Kohlenstoffspeicher wie Moore (durch Wiedervernässung) und Wald im Vordergrund.

Das Landesamt für Umwelt hat gemäß Art. 4 BayKlimaG die Aufgabe, für die Staatsregierung geeignete Ausgleichsmaßnahmen zu identifizieren und zu vermitteln. Hierzu erfolgen öffentliche Ausschreibungen, bei denen Emissionsminderungsgutschriften aus regionalen Klimaschutzprojekten angeboten werden können. Diese müssen den „Bayern-Standard“ erfüllen, der basierend auf internationalen Standards Rücksicht auf die regionalen Bedingungen vor Ort nimmt und den administrativen Aufwand für die Akteure vor Ort möglichst gering hält. Der nachgewiesene, zusätzliche Klimaschutzbeitrag und die Qualität der Maßnahmen sind dabei entscheidend, Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind genauso wichtig wie Nachhaltigkeit und die langfristige Wirkung der Maßnahmen. Die mit den Maßnahmen erzielten Emissionsminderungen kommen der Bundesrepublik Deutschland zugute und finden nur ein einziges Mal Eingang in die Buchführung des Sekretariats der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC); eine Doppelzählung ist somit ausgeschlossen.

Weiterführende Informationen

Links

  • Landesagentur für Energie und Klimaschutz
  • Greenhouse Gas Protocol (Scopes)
  • Bayern Standard

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