Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes
Der Ministerrat hat heute eine Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit dieser Novelle werden insbesondere die Klimaziele Bayerns neu gefasst. Ausgangspunkt ist dabei, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes selbstverständlich auch in Bayern gilt und die bundesweit zu erreichenden Klimaziele vorgibt.
Der Freistaat wird seinen Beitrag zur Erreichung dieser bundesdeutschen Ziele leisten, indem Bayern anstrebt, bei den Treibhausgasemissionen je Einwohner den bundesdeutschen Durchschnittswert stets zu unterschreiten.
Die Neuregelung bildet den Umstand ab, dass Klimaschutz insbesondere durch internationales, europäisches und nationales Recht geprägt wird. Viele entscheidende Stellschrauben – insbesondere in den für die reibhausgasemissionen zentralen Bereichen Energieversorgung, Industrie, Verkehr und Landwirtschaft – liegen außerhalb des unmittelbaren Handlungsspielraums eines Bundeslandes. Für einen wirksamen Klimaschutz müssen deshalb alle staatlichen Ebenen auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten, gerade in Zeiten wirtschaftlicher Herausforderungen.
Daneben werden im angepassten Bayerischen Klimaschutzgesetz zwingende bundesgesetzliche Vorgaben zur Klimaanpassung umgesetzt. Das Bundes-Klimaanpassungsgesetz verpflichtet die Länder dazu, öffentliche Stellen zu bestimmen, die für die gesamte Landesfläche Klimaanpassungskonzepte aufstellen. Die Umsetzung dieser Vorgaben soll in Bayern so effizient wie möglich erfolgen. Dazu nutzt der Gesetzentwurf verschiedene Handlungsspielräume, die das Bundesrecht gewährt.
So soll zum einen die Landesfläche durch Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete von kreisfreien Gemeinden und Landkreisen abgedeckt werden. Zum anderen sollen die Klimaanpassungskonzepte in Bayern durch die Bezirksregierungen erstellt werden. Die Regierungen können sich bei der Erstellung der Konzepte externer Planungsbüros bedienen.
Außerdem werden sie durch das Landesamt für Umwelt unterstützt. Auf diese Weise können die Regierungen entsprechende Vergaben bündeln, wodurch Synergieeffekte entstehen.
Das jeweilige Klimaanpassungskonzept wird von einem
Maßnahmenkatalog begleitet, der Maßnahmen enthalten soll, um den
Folgen des Klimawandels, wie zum Beispiel extreme Hitzelagen oder
Dürre, zu begegnen. Die fertigen Konzepte begründen keine
unmittelbare rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der darin
genannten Anpassungsmaßnahmen. Über die Umsetzung jeder
Maßnahme ist daher gesondert durch die dafür zuständige Stelle zu
entscheiden. Die Konzepte sollen den kreisfreien Gemeinden und
Landkreisen eine zusammenfassende Unterstützung bieten. Die kommunale Selbstverwaltung bleibt dadurch unangetastet. Soweit für
Gebiete von kreisfreien Gemeinden oder Landkreisen bis zum 31.
Dezember 2027 bereits auf freiwilliger Basis ein
Klimaanpassungskonzept aufgestellt wurde, bedarf es keiner erneuten
Aufstellung durch die Regierungen.
Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbändeanhörung und soll
anschließend in den Bayerischen Landtag eingebracht werden.
Fortschreibung des Bayerischen Klimaschutzprogramms beschlossen
Der Ministerrat hat heute außerdem das neue Bayerische Klimaschutzprogramm beschlossen. Im Vordergrund stehen dabei vier zentrale Langfriststrategien: Energieplan 2040, ÖPNV-Strategie 2030, Klimaneutrale Staatsverwaltung sowie Klimaschutz durch Moorbodenschutz. Diese haben besondere Bedeutung für den Klimaschutz in Bayern und weisen die größten Treibhausgas- Einsparpotenziale auf.
Daneben finden sich auch punktuelle Einzelmaßnahmen wieder, wie etwa Förderprogramme zum Aufbau und für den dauerhaften Erhalt klimastabiler, multifunktionaler Mischwälder, aber auch für Kommunen (z. B. Klimaschutz im Rahmen der Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung oder von Einzelmaßnahmen im Rahmen der Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz).
Neben der Aufnahme neuer Maßnahmen wird das Programm mit der
aktuellen Fortschreibung noch effizienter und übersichtlicher gestaltet.
Dargestellt werden dabei sowohl Maßnahmen, denen eine
Treibhausgas-Einsparung bereits zugerechnet werden kann, als auch
mittelbare Klimaschutzmaßnahmen beispielsweise durch Forschung
und Umweltbildung.
Das Klimaschutzprogramm besteht seit 2014 und wird fortlaufend
angepasst, weiterentwickelt und nachgeschärft.
Der Ausstoß an
Treibhausgasen in Bayern konnte in den zurückliegenden Jahren
bereits deutlich verringert werden. Die Treibhausgas-Emissionen je
Einwohner und Jahr in Bayern betrugen 2024 rund 6,1 Tonnen. Der
Freistaat liegt damit weiterhin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt
von rund 7,8 Tonnen.
