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Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)

In der 1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV - Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) sind die Vorgaben für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen festgelegt. Darunter fallen Einzelraumfeuerungsanlagen, wie Kamin- und Kachelöfen sowie Heizungskessel für feste Brennstoffe und auch kleine Öl- und Gasheizkessel.

2010 wurde die Verordnung novelliert, um der verstärken Nutzung von Holzfeuerungen und der damit verbunden erhöhten Feinstaubbelastung hauptsächlich durch Altanlagen Rechnung zu tragen und um die Anforderungen an die Feuerungsanlagen an den fortschreitenden Stand der Technik anzupassen.

Die novellierte 1. BImSchV vom 26.01.2010 (BGBl. 2010 I Nr. 4 S. 38) trat am 22.03.2010 in Kraft.
Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe, die ab dem 01.01.2015 errichtet wurden oder werden, müssen die anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte der Stufe 2 der 1. BImSchV einhalten.

Die 1. BImSchV enthält auch Regelungen zu Schornsteinhöhen und -abständen. Am 01.01.2022 sind für die Schornsteine von neu errichteten Festbrennstofffeuerungen, wie Kamin- und Kachelöfen oder Pelletheizungen neue Vorschriften in Kraft getreten. Zukünftig müssen diese Anlagen einen Schornstein haben, dessen Austrittsöffnung soweit über das Dach hinausragt, dass Abgase von der natürlichen Luftströmung fortgetragen werden können. Damit soll die Belastung der Außenluft im Umfeld der Festbrennstofffeuerungen verringert und so die Luftqualität insbesondere bei enger Bebauung in Wohngebieten, bei Hanglage einer Wohnsiedlung oder aber auch bei besonderen Witterungsbedingungen (z. B. Inversionswetterlagen im Winter) besser geschützt werden.

Verfeuerung von Holz

Grundsätzliche Gesichtspunkte zum Einsatz von Holz in Feuerungsanlagen

  • Die Vorräte fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas, werden immer geringer. Zur Ressourcen-Schonung, aber auch aus Klimaschutzgründen, ist der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll. Im Bereich der Wärmeerzeugung bietet sich die Nutzung von Holz als nachwachsender und idealerweise regionaler Brennstoff an. Allerdings sollte die Verbrennung von Holz die Belange der Luftreinhaltung zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft berücksichtigten und nicht mit zu hohen Schadstoffemissionen verbunden sein.
    Das bedeutet:
  • Holz sollte bevorzugt in Zentralheizungsanlagen mit automatisch geregelter Verbrennungsluftzufuhr und einem ausreichend dimensionierten Wärmespeicher oder in Biomasseheizwerken zur Grundlastversorgung eingesetzt werden.
  • Automatisch gesteuerte Feuerungsanlagen (Heizkessel) gewährleisten gleichmäßige Verbrennungsbedingungen und damit ein günstiges Emissionsverhalten.
  • Kleine, handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), sollten möglichst nicht in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung zum Einsatz kommen und möglichst effizient und emissionsarm betrieben werden.

Weiterführende Informationen

Links

  • 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen)
  • Informationen des StMUV zum Heizen mit Holz
  • Fragen und Antworten zur Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen
  • Informationen des StMUV zu Feinstaub
  • Heizen mit Holz in Kamin- und Kachelöfen
  • Daten und Messwerte zur Luftqualität in Bayern
  • Feinstaubbelastung in Deutschland, Informationen des Umweltbundesamtes

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