Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1.BImSchV)
Verfeuerung von Holz
Die novellierte Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV vom 26.01.2010 (BGBl. 2010 I Nr. 4 S. 38) trat am 22.03.2010 in Kraft.
Am 01. Januar 2015 werden neue Regelungen in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen, die unter anderem verschärfte Emissionsgrenzwerte vorsieht, in Kraft treten.
Grundsätzliche Gesichtspunkte zum Einsatz von Holz in Feuerungsanlagen
- Die Vorräte fossiler Energieträger, wie Kohle, Erdöl und Erdgas, werden immer geringer. Zur Ressourcen-Schonung, aber auch aus Klimaschutzgründen, ist der Einsatz erneuerbarer Energien sinnvoll. Im Bereich der Wärmeerzeugung bietet sich die Nutzung von Holz als nachwachsender Brennstoff an. Allerdings sollte die Verbrennung von Holz die Belange der Luftreinhaltung zum Schutz der Umwelt und der Nachbarschaft berücksichtigten und nicht mit zu hohen Schadstoffemissionen verbunden sein.
Das bedeutet: - Holz sollte bevorzugt in Zentralheizungsanlagen mit automatisch geregelter Verbrennungsluftzufuhr und einem ausreichend dimensionierten Wärmespeicher oder in Biomasseheizwerken zur Grundlastversorgung eingesetzt werden.
- Automatisch gesteuerte Feuerungsanlagen (Heizkessel) gewährleisten gleichmäßige Verbrennungsbedingungen und damit ein günstiges Emissionsverhalten.
- Kleine, handbeschickte Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen), sollten möglichst nicht in Gebieten mit hoher Feinstaubbelastung zum Einsatz kommen.
Weiterführende Informationen
Links
- Fragen und Antworten zur Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen
- Informationen des StMUV zu Feinstaub
- Heizen mit Holz in Scheitholzkesseln
- Heizen mit Holz in Kamin- und Kachelöfen
- Daten+Fakten+Ziele Feinstaub - Diffuser Staub-Klares Handeln
- Daten und Messwerte zur Luftqualität in Bayern
- Feinstaubbelastung in Deutschland, Informationen des Umweltbundesamtes